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Widmann-Mauz: Union begrüßt 14. AMG-Novelle

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des 14. Gesetzes zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes erklärt die gesundheitspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist froh, dass in einer
konstruktiven Kooperation das 14. Gesetz zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet
werden konnte. Denn mit der 14. AMG-Novelle wird der Standort
Deutschland gestärkt. So wird die Finanzierung der klinischen
Forschung in der Hochschulmedizin wieder auf eine sichere
Rechtsgrundlage gestellt und mit der Einführung einer sog.
Drittstaatenklausel im Rahmen der Roche-Bolar- Regelung die hiesige
generische pharmazeutische Industrie gestärkt. Diese Bolar-Regelung
verhindert eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in andere Staaten, die
bereits die jetzt für Deutschland vorgesehene Regelung etabliert
haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ferner, dass in dieser
Arzneimittelnovelle – einer Initiative des Bundesrates folgend –
Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des
Heilmittelwerbegesetzes einbezogen, die notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen für die Bevorratung mit antiviralen Medikamenten für
die Zeit einer Influenzapandemie geschaffen und die zwischen der
Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände getroffene Vereinbarung
über ein Rabattmoratorium umgesetzt werden. Im Zuge der Beratungen
konnten noch wesentliche Verbesserungen an dem Gesetzentwurf erzielt
werden, insbesondere ist jetzt klargestellt, dass eine
Universitätsklinik nicht die Verantwortlichkeiten eines
pharmazeutischen Unternehmers übernimmt, wenn sie Prüfpräparate
herstellt.
In Bezug auf nichtkommerzielle klinische Studien wird zudem in
einem Entschließungsantrag deutlich gemacht, welche Erleichterungen
und Ausnahmen es bereits heute bei der Durchführung von sog.
Therapieoptimierungsstudien gibt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
erwartet dennoch, dass die Bundesregierung eingehend prüft, ob die
bestehenden Rahmenbedingungen für solche Studien noch weiter
vereinfacht werden können.
Die von Seiten der Apothekerschaft angesprochene Problematik der
Verblisterung hat man in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht lösen
können, aber der Entschließungsantrag sieht ebenfalls vor, dass nach
Auslaufen der Modellvorhaben ggf. gesetzgeberische Maßnahmen geprüft
werden müssen, um Haftungsfragen und eine Änderung der
Arzneimittelpreisverordnung zu klären und faire
Wettbewerbsbedingungen zwischen den Anbietern zu gewährleisten.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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