Schauerte: Kartellrecht vom Kopf auf die Füße gestellt
Berlin (ots)
Zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses erklärt der Mittelstandspolitische Sprecher und Berichterstatter der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für Wettbewerbsrecht, Hartmut Schauerte MdB:
Die 7. GWB-Novelle ist im Vermittlungsverfahren positiv entschieden worden. Die Union hat sich dabei in allen wesentlichen Punkten durchsetzen können:
Im Pressekartellrecht wird die bisherige Rechtslage beibehalten. Auch in naher Zukunft sehen wir hier keinen Handlungsbedarf.
Die Missbrauchsaufsicht wird verschärft. Marktbeherrschenden Unternehmen wird es künftig erschwert, ihre Marktstellung insbesondere gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen auszunutzen.
Unternehmen wird für vier Jahre ein Anspruch auf Negativattest der Kartellbehörden eingeräumt, sofern sie ein erhebliches rechtliches oder wirtschaftliches Interesse darlegen. Damit wird in der Übergangszeit der mit dem Systemwechsel zur Legalausnahme einhergehende Verlust von Rechtssicherheit gerade für kleine und mittlere Unternehmen abgemildert.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes werden die Übergangsfristen für bereits legalisierte Kartelle und Wettbewerbsregeln verlängert.
Die Einführung einer zweiten Instanz im Eilverfahren ermöglicht die Entscheidung über Grundsatzfragen durch den Bundesgerichtshof, deren Klärung erst im Hauptsacheverfahren zu mehrjähriger Rechtsunsicherheit führen kann. Wettbewerber und Kartellbehörden können so schneller und effektiver auf ein wettbewerbswidriges Marktverhalten reagieren.
Die Bundesregierung stellt sicher, dass die Auslegungsgrundsätze des Bundeskartellamtes zum Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Untereinstandspreisverkäufe auch nicht nur durchgehende Aktionen erfassen.
Die Vorteilsabschöpfung durch Verbraucherschutz-verbände und der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch für Verbraucherschutz- verbände wird gestrichen.
Es wurde höchste Zeit, dass dieses Gesetzgebungsverfahren zu einem guten Abschluss kommt, weil Unternehmen und Kartellbehörden vor dem Hintergrund des europäischen Rechtes endlich konkrete und verlässliche Rahmenbedingungen brauchen. Mit der jetzigen Einigung sind die Voraussetzungen für eine Vitalisierung und Stärkung des fairen Wettbewerbs geschaffen. Dies ist ein klares Signal gegen Machtwirtschaft und für Marktwirtschaft
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