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Fischer/Storjohann: Rot-Grün ist beim „Begleiteten Fahren“ endlich zur Vernunft gekommen

Berlin (ots)

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zum
„Begleiteten Fahren mit 17“ im Deutschen Bundestag erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer MdB, und der zuständige Berichterstatter für
Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gero Storjohann MdB:
Lange haben Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen dieser
sinnvollen Regelung Steine in den Weg gelegt. Erst nachdem die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen konkreten Gesetzesvorschlag zu
dieser Thematik vorgelegt hat, ist Rot-Grün aus dem Dornröschenschlaf
erwacht. Zwar wurde unser Gesetzesentwurf abgelehnt, doch kurze Zeit
später brachte die rot-grüne Koalition diesen in abgeschriebener Form
wieder ein. Ein Grund für uns - als Urheber dieser Idee - dem Gesetz
zuzustimmen.
Durch das heute beschlossene Gesetz besteht die Möglichkeit, den
Pkw- Führerschein unter Auflagen ab 17 Jahren in den Ländern zu
erhalten, die Modellversuche zum „Begleiteten Fahren“ einführen
wollen. Minderjährige Fahranfänger dürfen dann das Fahrzeug nur in
Begleitung einer „namentlich benannten“ Person führen. Verstöße
führen zum sofortigen Widerruf der Fahrerlaubnis. Durch das Gesetz
werden die Voraussetzungen für die Einführung des Begleiteten Fahrens
nunmehr bundeseinheitlich vorgegeben. Damit wird Rechtsklarheit
geschaffen. Außerdem werden die Rahmenbedingungen und Anforderungen,
die eine Begleitperson erfüllen muss, klar definiert.
Bisher konnten einzelne Bundesländer nur Einzelausnahmen erteilen,
um das „Begleitete Fahren mit 17“ zu erproben. Das CDU-geführte
Niedersachsen hatte hier eine wichtige Vorreiterrolle übernommen.
Hamburg und Bremen sind diesem guten Beispiel Niedersachsens vor
kurzem gefolgt.
Auch wenn Rot-Grün beim „Begleiteten Fahren mit 17“ nun endlich
zur Vernunft gekommen ist, bleibt zu kritisieren, dass im Gesetz eine
Regelung zur Evaluation, also der wissenschaftlichen Auswertung des
Modellversuchs, fehlt. Die Koalitionsfraktionen wollen sich hier um
die Kosten drücken. Eines muss klar sein: Wächter der
Verkehrssicherheit ist der Bund! Die notwendige Auswertung ist daher
aus Bundesmitteln durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
durchzuführen - und zwar derjenigen Modellversuche, die auf Basis des
heute beschlossenen Gesetzes durchgeführt werden. Diese Klarstellung
im Gesetz wäre wünschenswert gewesen und bedarf einer eventuell
späteren Überarbeitung.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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