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Heinen/Segner: Gefährliche Weichmacher europaweit nicht mehr in Kinderspielzeug

Berlin (ots)

Anlässlich der Abstimmung im EU-Parlament am 5.
Juli 2005 zum Verbot von gefährlichen Weichmachern in Kinderspielzeug
erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Kurt Segner MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die heute im europäischen
Parlament verabschiedete Richtlinie mit dem Verbot von gefährlichen
Weichmachern in Spielzeug (Phthalate), um Kinder vor gefährlichen
Substanzen in Kinderspielzeug zu schützen und europaweit eine stabile
Rechtslage zu schaffen.
Untersuchungen hatten ergeben, dass erhebliche Mengen von giftigen
Weichmachern aus den Produkten entweichen können. Kinder können die
Giftstoffe leicht beim Kauen und Lutschen am Spielzeug direkt
aufnehmen. Diese Chemikalien stehen im Verdacht, Krebs auszulösen und
das Hormonsystem zu stören.
Bisher galt ein Verbot der Verwendung von Weichmachern in
Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren. Durch die Entscheidung des
EU-Parlaments wird die Verwendung von drei bestimmten Phthalaten
(DEHP, DBP und BBP) in sämtlichen Spielzeug- und Babyartikeln ganz
verboten. Diese Stoffe wurden bei der Risikobewertung der
EU-Kommission als „krebserzeugend, erbgutverändernd,
fortpflanzungsgefährdend“ eingestuft.
Zu dem Phthalaten DINP, DIDP und DNOP, die auch als Weichmacher in
Kinderspielzeug eingesetzt werden, gab es bei der Risikobewertung
unterschiedliche Ergebnisse. Hierbei lagen die Unterschiede in der
Einschätzung von „giftig“ bis „harmlos“ einerseits bei der Menge der
im Produkt verwendeten Phthalate und andererseits bei der Berechnung
der Verweildauer des Spielzeugs im Mund der Kinder. Um jedes Risiko
auszuräumen, werden DINP, DIDP und DNOP in Spielzeug- und
Babyartikeln für Kinder unter drei Jahren verboten, die in den Mund
genommen werden können.
Die europäische Kommission wird nun mit den Sachverständigen aus
den Mitgliedstaaten und interessierten Kreisen ein Papier mit
Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie ausarbeiten. Darin werden
insbesondere die Stoffe in Spielzeug- und Babyartikeln für Kinder
unter drei Jahren behandelt, sofern es um ein Spielzeug geht, das von
ihnen in den Mund genommen werden kann.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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