Kaupa/Klimke: Trügerische Erfolgsbilanz bei der AlkopopSondersteuer
Berlin (ots)
Zur Alkopop-Sondersteuer-Bilanz der Bundesregierung erklären die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerlinde Kaupa MdB, und der Bundestagsabgeordnete, Jürgen Klimke MdB:
Der Absatz der alkoholischen Fertigmix-Spirituosen hat nicht erst seit Einführung einer Sondersteuer auf diese Getränke nachgelassen, wie die Bundesregierung behauptet. Die Verkaufszahlen für Alkopops gingen bereits vor Erhebung der Steuer deutlich zurück. Das ist auf die öffentliche geführte Diskussion über dieses Produkt zurückzuführen, die Eltern und Verkäufern die Augen über Alkopops geöffnet hat. Daß die süßen Getränke von Jugendlichen unter 18 Jahren gar nicht erworben werden dürfen, darüber waren sich die meisten Bürger gar nicht im Klaren. Dennoch waren Jugendliche die bevorzugte Zielgruppe für Alkopops. Es ist zu begrüßen, daß laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sehr viel weniger Jugendliche zu Alkopops greifen, als noch in der ersten Hälfte des vorigen Jahres.
Dieses Ergebnis täuscht jedoch darüber hinweg, daß jugendliche Alkoholkonsumenten zum Teil auf wein- und bierbasierte Mixgetränke ausweichen. Die wöchentliche Menge konsumierten reinen Alkohols durch 12- bis 17-jährige stieg bei diesen Getränken von 3,9 Gramm in 2004 auf 5,3 Gramm in diesem Jahr.
Bei der Höhe der Steuereinnahmen hat sich die Bundesregierung kräftig verkalkuliert. Statt der erwarteten 5 Millionen Euro flossen nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums 2004 nur 500.000 Euro in die Staatskasse. Hinzu kommt, daß die Steuereinnahmen im voraus verplant wurden, ohne über ihre tatsächliche Höhe Gewißheit zu haben. Die Projekte der BZgA zur Suchtprävention, die mit den erwarteten Mehreinnahmen hätten finanziert werden sollen, konnten nicht realisiert werden. Von Professionalität zeugt die Umsetzung der Sondersteuer auf Alkopops nicht.
Die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderte Durchsetzung des Jugendschutzes beim Erwerb von alkoholischen Getränken wird mit der Sondersteuer nicht erreicht. Zahlreiche Testkäufe im Laufe des vergangenen Jahres belegen, daß sich Jugendliche Alkohol leicht beschaffen können. Kaum ein Jugendlicher gibt deshalb in der Umfrage der BZgA die eingeschränkte Verfügbarkeit der Getränke als Grund für seine Alkopopabstinenz an. Mit der Eindämmung der Alkopops allein ist es jedoch nicht getan. Das Problem unzulässigen Erwerbs stellt sich auch bei hochprozentigen Spirituosen, die Jugendliche bei den Testkäufen teils unbehelligt kaufen konnten.
Wir fordern die Bundesregierung auf, stärker mit dem Handel zusammen zu arbeiten. Mit Schulungen des Verkaufspersonals und geeigneter Ausstattung der Kassensysteme und konsequenter Ahndung von Verstößen könnte die Einhaltung der Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes für die gesamte Palette der alkoholischen Getränke sichergestellt werden.
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