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Kaupa/Klimke: Trügerische Erfolgsbilanz bei der Alkopop–Sondersteuer

Berlin (ots)

Zur Alkopop-Sondersteuer-Bilanz der Bundesregierung
erklären die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Gerlinde Kaupa MdB, und der Bundestagsabgeordnete, Jürgen Klimke MdB:
Der Absatz der alkoholischen Fertigmix-Spirituosen hat nicht erst
seit Einführung einer Sondersteuer auf diese Getränke nachgelassen,
wie die Bundesregierung behauptet. Die Verkaufszahlen für Alkopops
gingen bereits vor Erhebung der Steuer deutlich zurück. Das ist auf
die öffentliche geführte Diskussion über dieses Produkt
zurückzuführen, die Eltern und Verkäufern die Augen über Alkopops
geöffnet hat. Daß die süßen Getränke von Jugendlichen unter 18 Jahren
gar nicht erworben werden dürfen, darüber waren sich die meisten
Bürger gar nicht im Klaren. Dennoch waren Jugendliche die bevorzugte
Zielgruppe für Alkopops. Es ist zu begrüßen, daß laut einer Umfrage
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sehr viel
weniger Jugendliche zu Alkopops greifen, als noch in der ersten
Hälfte des vorigen Jahres.
Dieses Ergebnis täuscht jedoch darüber hinweg, daß jugendliche
Alkoholkonsumenten zum Teil auf wein- und bierbasierte Mixgetränke
ausweichen. Die wöchentliche Menge konsumierten reinen Alkohols durch
12- bis 17-jährige stieg bei diesen Getränken von 3,9 Gramm in 2004
auf 5,3 Gramm in diesem Jahr.
Bei der Höhe der Steuereinnahmen hat sich die Bundesregierung
kräftig verkalkuliert. Statt der erwarteten 5 Millionen Euro flossen
nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums 2004 nur 500.000 Euro in
die Staatskasse. Hinzu kommt, daß die Steuereinnahmen im voraus
verplant wurden, ohne über ihre tatsächliche Höhe Gewißheit zu haben.
Die Projekte der BZgA zur Suchtprävention, die mit den erwarteten
Mehreinnahmen hätten finanziert werden sollen, konnten nicht
realisiert werden. Von Professionalität zeugt die Umsetzung der
Sondersteuer auf Alkopops nicht.
Die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderte Durchsetzung des
Jugendschutzes beim Erwerb von alkoholischen Getränken wird mit der
Sondersteuer nicht erreicht. Zahlreiche Testkäufe im Laufe des
vergangenen Jahres belegen, daß sich Jugendliche Alkohol leicht
beschaffen können. Kaum ein Jugendlicher gibt deshalb in der Umfrage
der BZgA die eingeschränkte Verfügbarkeit der Getränke als Grund für
seine Alkopopabstinenz an. Mit der Eindämmung der Alkopops allein ist
es jedoch nicht getan. Das Problem unzulässigen Erwerbs stellt sich
auch bei hochprozentigen Spirituosen, die Jugendliche bei den
Testkäufen teils unbehelligt kaufen konnten.
Wir fordern die Bundesregierung auf, stärker mit dem Handel
zusammen zu arbeiten. Mit Schulungen des Verkaufspersonals und
geeigneter Ausstattung der Kassensysteme und konsequenter Ahndung von
Verstößen könnte die Einhaltung der Altersgrenzen des
Jugendschutzgesetzes für die gesamte Palette der alkoholischen
Getränke sichergestellt werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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