Eichhorn: Beim rot-grünen Elterngeld fehlt gesicherte Finanzierung
Berlin (ots)
Anlässlich der erneuten Ankündigung von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt zur Einführung eines Elterngeldes erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Mit dem Elterngeld verspricht Bundesfamilienministerin Schmidt mehr Geld für die Erziehung, die Finanzierung und die Umsetzung des Vorhabens selbst ist keineswegs gesichert. Sicher ist nur, dass Bundesfamilienministerin Schmidt dafür das Erziehungsgeld abschaffen will, um damit das Elterngeld zu finanzieren. Damit bliebt aber weiterhin eine Deckungslücke von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten noch sehr viel höher liegen werden. Ähnlich wie mit den versprochenen Milliarden aus Hartz IV für die Kinderbetreuung werden auch mit dem Elterngeld auf Kosten der Familien ungedeckte Schecks auf die Zeit nach der Wahl ausgestellt.
Das Elterngeld ist sozial ungerechtet und führt zu einer ungerechten Verteilung. Erwerbstätige Mütter und Väter erhalten für die Erziehung der Kinder mehr Geld als nicht erwerbstätige Eltern. Nicht die Erziehungsleistung, sondern die Erwerbstätigkeit von Eltern wird zum alleinigen Maßstab.
Das Elterngeld schränkt auch die Wahlfreiheit für Eltern ein, selbst zu entscheiden, wie sie Erwerbstätigkeit und Familie vereinbaren wollen. Das Elterngeld begünstigt diejenigen Eltern, die ein Jahr nach der Geburt des Kindes wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Eltern, die beispielsweise ein zweites Jahr die Erziehung ihres Kindes selbst übernehmen wollen, gehen leer aus.
Die Gegenüberstellung von Rentenbonus und Elterngeld ist unseriös. Die Union wird mit der Einführung eines Kinderbonus in der Rentenversicherung von 50 Euro pro Kind und Monat für neugeborene Kinder ab 1.1.2007 erstmals die Erziehungsleistungen von Eltern in der aktiven Erziehungszeit besser berücksichtigen. Dies nützt nicht nur den Eltern, sondern ist auch wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unverzichtbar.
Darüber hinaus wird die Union auch die Erziehungsleistungen von Eltern im Steuerrecht mit einem Grundfreibetrag von 8.000 Euro höher bewerten. Unter Berücksichtigung sonstiger pauschaler Abzüge bleibt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommenssteuerfrei. Das sind für diese Familien über 5.100 Euro mehr als heute.
Diese Vorgaben werden von Bundesfamilienministerin schlichtweg ignoriert. Stattdessen wird gut verdienenden Eltern fünf Wochen vor der Wahl das Blaue vom Himmel versprochen und nach der Wahl fehlt dann das Geld und die Eltern stehen mit den versprochenen Leistungen im Regen.
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