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Kampeter/Kaster: Schröder missachtet höchstes Gericht

Berlin (ots)

Zur Präsentation des PR-Arbeitsberichtes der
Bundesregierung erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Steffen Kampeter MdB, 
und der zuständige Berichterstatter, Bernhard Kaster MdB:
Mit der Präsentation eines 250.000 Euro teuren PR-Geschäftsberichtes 
drei Wochen vor der Bundestagswahl stellt sich Bundeskanzler Schröder
offen gegen das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter 
urteilten 1977, dass der Bundesregierung in der Vorwahlzeit jegliche 
Öffentlichkeitsarbeit verboten ist. Dazu zählten die Karlsruher 
Richter explizit die Veröffentlichung von "Arbeitsberichten, 
Leistungsberichten und Erfolgsberichten" (Punkt 8 des Urteils vom 2. 
März 1977). Die Bundesregierung behandelt das Verfassungsgericht wie 
ein drittklassiges Vereinsgericht.
Nach der groß angelegten PR-Veranstaltung zum "Tag der offenen 
Tür" verstößt die Bundesregierung jetzt zum zweiten Mal in einer 
Woche gegen das Grundgesetz und die deutlichen Vorgaben des 
Bundesverfassungsgerichts. Auf den letzten Metern seiner 
Regierungszeit erweist sich Schröder als Bundeskanzler unwürdig, sein
Amt auszufüllen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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