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Götz: Finanzminister versucht sich als Baron Münchhausen

Berlin (ots)

Zu dem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten
Papier "20 Maßnahmen des Bundes zugunsten der Kommunen seit 1998" 
erklärt der kommunalpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Angesichts der anhaltenden kommunalen Finanzkrise und des damit 
einhergehenden Einbruchs bei den Investitionen vor Ort, strickt das 
Bundesfinanzministerium an Legenden über scheinbare Maßnahmen 
zugunsten der Kommunen. Offensichtlich versucht der Dienstherr 
Eichel, es dem Lügenbaron Münchhausen gleichzumachen, und will sich 
am eigenen Schopf aus dem Morast ziehen.
Beinahe jeder Punkt des Papiers ist irreführend formuliert und 
verschweigt die Aspekte, die in die entgegengesetzte Richtung wirken.
Besonders deutlich wird dies beispielsweise bei der propagierten 
Befreiung der Kommunen von Mehrbelastungen im Rahmen der Einführung 
einer sozialen Grundsicherung. In Wahrheit hatten die Kommunen im 
Jahr 2004 durch das von Rot-Grün verabschiedete Grundsicherungsgesetz
eine Nettomehrbelastung in Höhe von rund 700 Mio. Euro zu verkraften.
Dabei sind die kommunalen Einsparungen in der Sozialhilfe sowie der 
Anteil an der Bundesbeteiligung nach § 34 Wohngeldgesetz bereits 
gegengerechnet.
Auch die behauptete Entlastung der Sozialhaushalte durch die Erhöhung
des Kindergeldes entpuppt sich als Luftschloss. Da die Erhöhung nicht
als Einkommen des Leistungsempfängers angerechnet werden kann, wird 
auch die Kommune als Leistungsträger nicht entlastet.
Das Papier würdigt zu Recht die Rücknahme der Gewerbesteuerumlage. Es
verschweigt jedoch, dass dies erst auf Druck der Union im 
Vermittlungsausschuss 2003 geschah und dass Rot-Grün diese Umlage im 
Jahr 2000 angehoben hatte, was allein 2001 zu 1,5 Mrd. Euro 
Einnahmeverlusten bei den Kommunen führte. Verschärft wurde diese 
Entwicklung 2002 durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen. Von den 
rund 50 Mrd. Euro haben die Kommunen - entgegen dem Geist eines 
kooperativen Bundesstaates - nichts abbekommen. Sie müssen während 
des Abschreibungszeitraums wegen der steuerlichen Anrechnung der 
Investitionen vielmehr indirekte Gewerbesteuerverluste von rund 7 
Mrd. Euro hinnehmen.
Von völligem Realitätsverlust zeugt außerdem die Aufführung des 
Tagesbetreuungsausbaugesetzes in der Liste kommunalentlastenden 
Maßnahmen des Bundes. Dieses unausgegorene rot-grüne Gesetz ist mit 
den veranschlagten 1,5 Mrd. Euro nicht korrekt berechnet. Vielmehr 
errechneten die kommunalen Spitzenverbände auf der Basis der 
tatsächlichen Platzzahlen im vollen Ausbau ein Finanzvolumen von rund
2,5 Mrd. Euro. Damit hat Rot-Grün die von der Union im 
Vermittlungsausschuss durchgesetzte kommunale Entlastung in Höhe von 
2,5 Mrd. Euro bei Hartz IV vollends neutralisiert. Ein wahrhaft 
kommunalfeindlicher Zusammenhang, der in dem Papier freilich 
verschwiegen wird.
Genauso irreführend ist die Behauptung, dass der Bund im Rahmen der 
Beratungen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung bereit 
gewesen sei, den Kommunen durch Bundesgesetze künftig keine Aufgaben 
mehr zu übertragen. In Wahrheit hat die direkte Überbürdung 
kostenintensiver Aufgaben seitens der rot-grünen Bundesregierung 
entscheidend zur anhaltenden kommunalen Finanzmisere und dem damit 
einhergehenden Investitionsrückstand vor Ort beigetragen. Außerdem 
führte die sture Haltung der SPD im Bereich Bildung letztlich zum 
Scheitern der Föderalismusreform.
Legenden und Halbwahrheiten gegenüber den Kommunen werden Eichel 
nicht mehr retten. Mit einem strukturellen Defizit von rund 60 
Milliarden Euro im Bundeshaushalt hat er sich sein Abschiedszeugnis 
selbst ausgestellt. Die Städte und Gemeinden fallen auf plumpe 
Wahlkampftricks nicht mehr herein. Ihnen stecken die Auswirkungen des
Realexistierenden Projekts Rot-Grün noch viel zu tief in den Knochen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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