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Bleser/Heinen: Entwurf eines Verbraucherinformations-gesetzes der Grünen völlig realitätsfern und bürokratisch

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorlage des Entwurfs eines
Verbraucherinformationsgesetzes der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die 
Grünen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, 
Landwirtschaft, und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Bleser MdB, und seine Stellvertreterin und zuständige 
Berichterstatterin für Lebensmittelsicherheit, Ursula Heinen MdB:
Bundesminister Seehofer hat aufgrund der Fleischskandale in den 
letzten Wochen bereits in seinem Sofortprogramm den Entwurf eines 
Verbraucherinformationsgesetzes angekündigt. Ein solches Gesetz wird 
zurzeit sorgfältig erarbeitet. Doch statt sich konstruktiv an der 
Diskussion zu beteiligen, liefern die Grünen einen völlig 
realitätsfernen Entwurf ab.
Er geht eindeutig zu weit und verliert das angesprochene Ziel, den
Schutz vor Lebensmittelskandalen, völlig aus den Augen. Dies zeigt 
sich unter anderem in einem sehr weit gefassten Anwendungsbereich. 
Der Begriff "Verbraucherinformation" soll danach auch Belange des 
Tierschutzes und allgemeiner Menschenrechtsanliegen beinhalten.
Auch der Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen ist in der Praxis 
schlicht nicht umsetzbar; kleine und mittlere Unternehmen können 
solchen Informationsansprüchen im Grunde nicht nachkommen, da sie 
nicht über die Mittel verfügen, dazu notwendige große 
Kommunikationsabteilungen aufzubauen.
Auch der Forderung, einen Bundesbeauftragten für 
Verbraucherinformation einzusetzen, stehen wir kritisch gegenüber.
Ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das 
gerade für die Sicherheit im Lebensmittelbereich zuständig ist, 
existiert bereits. Grundsätzlich sollten bestehende Ressourcen sowohl
aus Gründen ihrer Effizienz und Erfahrung als auch des 
Bürokratieabbaus neu zu schaffenden Stellen vorgezogen werden.
Dass ihr Entwurf mit der Realität unvereinbar ist, wissen die 
Grünen selbst genau: In einem ersten Eckpunktepapier von Renate 
Künast aus dem Jahr 2001 waren diese Forderungen schon einmal zu 
finden. Die damalige Ministerin hat diese Forderungen aber schon bei 
der Regierungsabstimmung nicht durchsetzen können.
CDU/CSU und SPD haben bereits im Koalitionsvertrag ein 
Verbraucherinformationsgesetz angekündigt, das wir nun 
schnellstmöglich - aber durchdacht und durchsetzbar - auf den Weg 
bringen werden. Dies enthält unter anderem folgende wesentliche 
Eckpunkte: Möglichkeit der Namensnennung, etwa von Gammelfleisch, 
auch wenn das Produkt nicht mehr auf dem Markt ist bzw. verzehrt 
wurde sowie das Recht der Verbraucher auf Information durch die 
Behörden bei gesundheitsgefährdenden, risikobehafteten Produkten.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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