Gröhe: Jetzt alle gesetzgeberischen Möglichkeiten ausloten
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Luftsicherheitsgesetz erklärt der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Luftsicherheitsgesetz für nichtig zu erklären, macht eine genaue Analyse der Entscheidungsgründe erforderlich. Dabei werden wir intensiv prüfen, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die wir selbstverständlich respektieren, eröffnet, um den Schutzzweck des Luftsicherheitsgesetzes in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen.
Die Entscheidung zeigt, wie schwer es ist, dramatischen Entscheidungskonflikten wie der terroristischen Bedrohung durch ein entführtes Zivilflugzeug voller unschuldiger Fluggäste in einem generalisierenden Gesetz gerecht zu werden. Dennoch bleibt es unser Ziel, eine verlässliche Rechtsgrundlage für jene zu schaffen, die durch solche Bedrohungen vor die Notwendigkeit gestellt werden, zu entscheiden und zu handeln. Diese dürfen von der Politik nicht im Stich gelassen werden.
Wir bleiben einem bestmöglichen Schutz unserer Bevölkerung vor terroristischen Bedrohungen ebenso verpflichtet wie dem Respekt vor der Verfassung und der heutigen Gerichtsentscheidung.
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