Widmann-Mauz: Zuzahlungsbefreiungen und Alternativen zur Bonus-Malus-Regelung
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Krankenkassen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Patienten von Arzneimittelzuzahlungen zu befreien, wenn sie beim Arzt auf die Verordnung eines besonders preiswerten Präparates drängen. Preiswert ist das Präparat in diesem Sinne, wenn der Apothekenabgabepreis 30 % unter dem Festbetrag liegt. Mit dieser Maßnahme wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und ein Preiswettbewerb bei den Herstellern ausgelöst.
Ferner kann die Bonus-Malus-Regelung vermieden werden, wenn die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen zu alternativen Lösungen kommen, also eine Vereinbarung treffen, die dieselben Ziele zur Veränderung des strukturellen Verordnungsverhaltens und zur Einsparung bei Arzneimitteln beinhaltet. Nur, wenn es nicht zu einer solchen freiwilligen Vereinbarung kommt, gilt die gesetzlich vorgesehene Bonus-Malus-Regelung. Diese wird aber jetzt dahin gehend abgeändert, dass bei den Tagestherapiekosten die Indikationsstellung zu berücksichtigen ist. Auch soll der Malus erst ab einem Überschreitungsbetrag von 10 % wirksam werden.
Daneben sind eine Reihe weiterer kleiner Änderungen vereinbart worden. So sollen Rabattverträge, die geschlossen werden können, wenn der Herstellerabgabepreis oberhalb des Festbetrages liegt, nur für einzelne Arzneimittel möglich sein. Die Krankenhäuser werden stärker zur Beachtung einer wirtschaftlichen Verordnung bei Entlassung aus der stationären Behandlung verpflichtet.
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