Gehb: Gesetzeslücke wird endlich geschlossen
Berlin (ots)
Zur Ankündigung der Bundesjustizministerin, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendrecht verurteilte Täter einzubringen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Nachdem die Bundesjustizministerin und die damalige rot-grüne Bundestagsmehrheit in der letzten Legislaturperiode nur über den Umweg des Bundesverfassungsgerichts zu der notwendigen bundesgesetzlichen Einführung einer so genannten "nachträglichen Sicherungsverwahrung" bei erwachsenen Straftätern in das Strafgesetzbuch bewegt werden konnten, hat sich die Justizministerin nun im Hinblick einer solchen Maßnahme der Besserung und Sicherung auch für nach Jugendrecht verurteilte Täter rechtzeitig von den Rechtspolitikern der CDU/CSU in den Koalitionsverhandlungen überzeugen lassen. Anders als in den Fällen, in denen bereits mit dem Strafurteil eine anschließende Sicherungsverwahrung ausgesprochen wird, weil die Gefährlichkeit und Rückfallwahrscheinlichkeit des Täters bereits zu diesem Zeitpunkt zu Überzeugung des Gerichtes feststeht, erfasst die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur Fälle, in denen sich erst während des Strafvollzugs, also nachträglich, eine Gefährdung der Öffentlichkeit manifestiert. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Täter zur Tatzeit nach Erwachsenem- oder Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Die Bevölkerung muss jederzeit vor tickenden Zeitbomben geschützt werden.
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