Bleser/Mortler: Novellierung der EG-Öko-Verordnung muss gestoppt werden
Berlin (ots)
Zu der von der EU-Kommission geplanten Novelle der EG-Öko-Verordnung, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
Am 21.12.2005 hat die EU-Kommission den Vorschlag einer völligen Neufassung der EG-Öko-Verordnung beschlossen. Der EU-Agrarrat beabsichtigt schon im Juni 2006 die Novelle zu verabschieden. Eine ordnungsgemäße Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten sowie der gesamten Wirtschaftsbeteiligten in so kurzer Zeit scheint unmöglich. Der zeitliche Fahrplan der Novelle muss so ausgestaltet werden, dass eine intensive Praxisbeteiligung aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Kontrolle und Handel gewährleistet werden kann. Grundsätzlich besteht die Notwendigkeit, die EG-Öko-Verordnung kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Unabhängig davon weist der aktuell vorliegende Kommissionsvorschlag gravierende inhaltliche Mängel auf. Die geplante Abkehr von der privatwirtschaftlichen Kontrolle unter hoheitlicher Aufsicht hin zur Integration des Ökolandbaus in die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle ist nicht geeignet, den Verbraucherschutz zu erhöhen und die Bürokratie zu verringern. Auch der Wechsel von der Prozess- zur Produktkontrolle ist mit dem Grundgedanken des ökologischen Landbaus nicht in Einklang zu bringen. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Ökokontrolle muss nach unserer Auffassung eine hoheitliche Akkreditierung der privaten Kontrollstellen nach der Norm EN 45011 beinhalten.
Dies wäre ein echter Fortschritt für den Verbraucherschutz und würde die hoheitliche Aufsicht effizienter gestalten! Unverständlich ist, dass mit der Novelle der EG-Öko-Verordnung weder das Verbot der Gesamtbetriebsumstellung noch der konsequente Verzicht konventioneller Wirtschaftsdünger umgesetzt werden soll. Diese Verbote sind längst überfällig.
Die Union weist darauf hin, dass sich die EU-Kommission mit der Novelle ein hohes Maß an Zuständigkeit in der Regelung des Ökolandbaus verschafft. Damit ist nicht auszuschließen, dass in verschiedenen Regionen der EU flexible Reglungen im Rahmen der EG-Öko-Verordnung einhergehen können. Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen Binnenmarkt sind so vorprogrammiert. Eine gute Novelle behält bewährte Regelungen bei und bessert Schwachstellen nach. Diesem Anspruch muss auch bei der Novelle der EG-Öko-Verordnung Rechnung getragen werden. Die Union unterstützt daher nachdrücklich die strikt ablehnende Haltung der deutschen Bundesregierung zur Novelle der EG-Öko-Verordnung.
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