Bernhardt: Energiesteuergesetz vor dem Abschluss
Berlin (ots)
Zum baldigen Abschluss eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Reihe von Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes (Drucksache 16/1127) geeinigt.
Die äußerst positive und aufstrebende Entwicklung auf dem Markt der alternativen Energien wollen wir schützen und keinesfalls erdrücken. Daher bemühen wir uns um ausgeglichene Kompromisse, die aber auch die Fragen der Haushaltskonsolidierung nicht außer Betracht lassen.
Viele konstruktive Vorschläge der Sachverständigen haben in die weiteren parlamentarischen Arbeiten bislang Eingang gefunden und werden auch in den abschließenden Beratungen berücksichtigt.
Abweichend vom Regierungsentwurf, der eine Besteuerung von reinem Pflanzenöl ab 1. August dieses Jahres in Höhe von 15 Cent pro Liter vorsah, wird es weiterhin bei der völligen Steuerbefreiung von Pflanzenöl bleiben. Biodiesel soll ab 1. August dieses Jahres lediglich mit 9 Cent pro Liter und nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen mit 10 Cent besteuert werden. Bezogen auf beide Punkte wurde vereinbart, dass bereits Ende 2007 eine Überprüfung der Marktsituation durch die Bundesregierung erfolgen soll, um festzustellen, ob eine EU-rechtswidrige Überförderung vorliegt, die dann zu entsprechenden Steuererhöhungen führen müsste.
Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft den Zeitraum der Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas. Während im Gesetzentwurf Flüssiggas lediglich bis Ende 2009 und Erdgas bis 2020 steuerlich begünstigt werden sollten, ist nunmehr vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas bis 2018 vorzusehen.
Die abschließenden Beratungen sollen möglichst in der nächsten Plenarwoche des Deutschen Bundestages, d.h. in der Zeit vom 19. bis 23. Juni 2006, erfolgen. Auf jeden Fall muss das Gesetz noch vor den Parlamentssommerferien vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden, damit es wie geplant am 1. August dieses Jahres in Kraft treten kann.
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