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Götz: Die Entlastung der Kommunen steht nicht zur Debatte

Berlin (ots)

Zur Diskussion über die Entlastung der Kommunen im
Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe 
(Grundsicherung für Arbeitsuchende) erklärt der kommunalpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die aus dem Ruder laufenden Ausgaben bei Hartz IV müssen 
eingegrenzt werden. Deshalb ist auch im Interesse der Kommunen eine 
grundlegende und passgenaue Optimierung des  gesamten Hartz IV 
Prozesses dringend geboten, damit wirklich Bedürftigen auch in 
Zukunft geholfen werden kann.
In der Koalitionsvereinbarung wurde festgelegt, dass an dem Ziel, 
die Kommunen im Rahmen von Hartz IV um bundesweit 2,5 Mrd. zu 
entlasten, festgehalten wird. Dass diese kommunale Entlastung auch 
für die Zukunft verlässlich geregelt ist, liegt im Interesse der 
gesamten Bevölkerung. Schließlich sollen die Kommunen mit diesen 
Mitteln in die Lage versetzt werden, unter anderem den im 
Tagesbetreuungsausbaugesetz geregelten Ausbau der Kinderbetreuung zu 
finanzieren.
Während das alte rot-grüne Kabinett noch kurz vor der 
Regierungsübergabe einen Gesetzentwurf beschloss, der bei den Kosten 
der Unterkunft eine rückwirkende Absenkung des Anteils des Bundes 
gegen Null vorsah, versucht es Finanzminister Steinbrück für den 
Haushalt 2007 mit einem Kompromiss. Ob sich seine Vorstellung über 
den Bundesanteil an den Unterbringungskosten der ALG II-Empfänger am 
Ende mit den Zielen der Koalitionsvereinbarung deckt, wird sich 
zeigen. Dabei sind auch die Kostenrechnungen der Kommunen zu 
berücksichtigen.
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