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Fromme: Wohnortezuweisungsgesetz für Spätaussiedlerintegration nicht mehr notwendig

Berlin (ots)

Anlässlich der erheblich zurückgehenden
Zuzugszahlen deutscher Spätaussiedler in die Bundesrepublik 
Deutschland erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, 
Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Jochen-Konrad Fromme MdB:
Durch den deutlichen Rückgang beim Zuzug deutscher Spätaussiedler 
in die Bundesrepublik Deutschland auf rund 10.000 Personen in diesem 
Jahr ist zu prüfen, ob das Wohnortezuweisungsgesetz mit den damit 
verbundenen Einschränkungen der Freizügigkeit der zu uns kommenden 
Spätaussiedler abgeschafft werden kann.
Das Gesetz ist geschaffen worden, als bis zu 400.000 
Spätaussiedler jährlich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist 
sind, mit dem Ziel die damit verbundenen Aufgaben der Zuwanderung und
Integration gleichmäßig auf Länder und Kommunen zu verteilen.
Insgesamt verbindet sich mit dem Wohnortezuweisungsgesetz eine 
über 10jährige Erfolgsgeschichte. Durch die Zuweisung des Wohnortes 
für einen Zeitraum von drei Jahren konnten die Lasten der Integration
gleichmäßig auf Länder und Kommunen verteilt und ein erheblicher 
Beitrag zur Akzeptanz der deutschen Spätaussiedler in der Bevölkerung
geleistet werden.
Nachdem der Spätaussiedlerzuzug sich aber für das Jahr 2006 auf 
geschätzte ca. 10.000 Personen verringert hat und auch mittelfristig 
damit zu rechnen ist, dass der Spätaussiedlerzuzug nicht mehr das 
Niveau vergangener Jahre erreichen wird, ist die Notwendigkeit und 
die Geschäftsgrundlage für ein Wohnortezuweisungsgesetz entfallen.
Das Wohnortezuweisungsgesetz hat den Spätaussiedlern einiges 
zugemutet und sie in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt. Dies war vor 
dem Hintergrund hoher Zuzugszahlen unumgänglich und ein wichtiger 
Bestandteil für eine erfolgreiche Integration. Dieses Element ist 
aber nun entbehrlich geworden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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