Meyer/Wegner: CDU/CSU sieht Änderungsbedarf beim Versicherungsvermittlerrecht
Berlin (ots)
Nach der gestrigen Anhörung zum Versicherungsvermittlerrecht erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer MdB und der zuständige Berichterstatter, Kai Wegner MdB:
Die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie ist seit geraumer Zeit ein großes Thema für die Versicherungsbranche und natürlich auch für die Versicherungsnehmer selbst. Der Gesetzentwurf bestätigt den Anspruch der CDU/CSU-Fraktion, modernen Verbraucherschutz auch ohne unnötige Bürokratie umzusetzen. Beide Seiten können zufrieden sein. Trotzdem besteht in einigen Detailfragen aus unserer Sicht noch Änderungsbedarf.
Diese Detailfragen betreffen vor allem den Bereich der so genannten produktakzessorischen Versicherungen. Bisher sind hier umfangreiche Dokumentationspflichten für Händler vorgesehen. Betroffen von dieser Regelung wären u. a. auch Reisebüros, die ihren Kunden zur gebuchten Reise bislang eine Reiserücktrittsversicherung anbieten. Das könnte sich durch eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs in seiner jetzigen Form ändern.
Die Dokumentationspflicht macht produktakzessorische Versicherungen mit geringer Prämie für den Händler unrentabel. Die Konsequenz wäre, dass z. B. Reisebüros keine Reiserücktrittsversicherungen mehr anbieten würden. Das ist nicht nur mittelstandsfeindlich, sondern kann auch nicht im Sinne des Verbrauchers sein.
Ein weiterer umstrittener Punkt in der Anhörung war die Frage der Sicherstellung einer gleichwertigen Ausbildung von gebundenen und ungebundenen Vermittlern. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion muss im Bereich der Ausbildung eine gleichwertige Ausbildung mit entsprechender Prüfung sichergestellt werden. Das ist nicht nur im Sinne des Versicherungsnehmers, sondern auch für die Durchlässigkeit zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlertypen dringend erforderlich.
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Übergangsfrist von einem auf zwei Jahre anzustreben. Ansonsten ist die Übergangsfrist zu knapp bemessen, um allen Vermittlern das Ablegen der Sachkundeprüfung zu ermöglichen.
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