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Klöckner/Wegner: Neues Versicherungsvermittlergesetz - Gewinn für Verbraucher und Unternehmen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Versicherungsvermittlerrechts erklären die Beauftragte für 
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB 
und der zuständige Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss, Kai 
Wegner MdB:
Mit der Neuregelung im Versicherungsvermittlerbereich werden neben
einer europaweiten Harmonisierung und einer Stärkung des Wettbewerbs 
auch für den Verbraucher mehr Transparenz und Rechte erreicht. Damit 
wird ein Schritt für ein übersichtlicheres System im 
Versicherungsbereich vollzogen.
Das bislang zulassungsfreie Gewerbe wird durch das Gesetz einer 
Erlaubnispflicht unterzogen. Entscheidend für die Zulassung zum 
Versicherungsvermittler wird zukünftig ein Qualifikationsnachweis in 
Form einer IHK-Prüfung sein. Obwohl für Versicherungsunternehmen die 
Möglichkeit besteht, ihre Mitarbeiter von der Erlaubnispflicht zu 
befreien, bleiben sie trotzdem in der Pflicht, ihre so genannten 
gebundenen Vermittler gleichwertig zu qualifizieren und ebenfalls 
einer Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus übernimmt das 
Unternehmen im Moment der Befreiung auch die Haftung für seinen 
Mitarbeiter. Deshalb ist es nicht zuletzt im Interesse des 
Unternehmens selbst, qualifizierte Mitarbeiter in Kundengespräche zu 
schicken. Darüber hinaus erhalten die Finanzaufsichtsbehörden das 
Recht, das Qualifikationsniveau jederzeit zu prüfen.
Eigentliches Herzstück der europäischen Richtlinie und folglich 
des Gesetzes sind obligatorische Beratungs-, Informations- und 
Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Diese werden zukünftig 
auf der Basis eines einheitlichen Qualifikationsniveaus aller 
Vermittler die Qualität der Beratung des Kunden vor Ort erheblich 
verbessern. Aber nicht nur die Verbraucher können zufrieden sein. Die
steigende Qualität der Beratungen wird auch dazu führen, teilweise 
verlorenes Vertrauen in die Versicherungsbranche zurück zu gewinnen.
Und auch die Unternehmen, die Versicherungen nur in Ergänzung zu 
ihren Produkten verkaufen, können sich auf ein "schlankes" Gesetz im 
Sinne eines modernen Verbraucherschutzes ohne unnötige Bürokratie 
freuen. Denn im Rahmen der Ausschussberatung konnten weitere 
Erleichterungen insbesondere für den mittelständisch geprägten 
Einzelhandel umgesetzt werden, ohne dabei den Verbraucherschutz zu 
mindern. In diesen Branchen ist die Prämie, beispielsweise für eine 
Reiserücktrittsversicherung, so gering, dass eine Beratungs- und 
Dokumentationspflicht sie unrentabel für die Unternehmen machen 
würde. Die Konsequenz wäre, dass zukünftig solche Versicherungen 
nicht mehr angeboten würden. Dies kann nicht im Sinne der Verbraucher
sein.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:  (030) 227-52360
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