Bleser/Klöckner: Wettbewerbsfähigkeit der Weinwirtschaft stärken - Qualitätsproduktion unterstützen
Berlin (ots)
Zur Einbringung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes in die parlamentarischen Beratungen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Anpassungen, die im Gesamten einen Beitrag dazu leisten, die Anwendung der Vorschriften aus dem Weingesetz wirtschaftsnäher zu gestalten. So sollen die Bundesländer ermächtigt werden, eine Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten von einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes zuzulassen. Gleichzeitig soll bei grundsätzlich getrennter Festlegung der Gesamthektarerträge von Steillagen und Flachlagen ein Ausgleich der Hektarerträge zwischen diesen beiden Anbaubereichen möglich sein. Die Umbenennung des Anbaugebietes "Mosel-Saar-Ruwer" in "Mosel" wird zu einer stärkeren Markenbildung und einer höheren Bekanntheit dieses Anbaugebietes führen.
Die Weinbaupolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben es jedoch abgelehnt, auch Wein, der zur Herstellung von Perlwein ohne Herkunfts- und Rebsortenangabe bestimmt ist, in die Gruppe der Verarbeitungsweine einzubeziehen. Im Rahmen der Hektarertragsregelung sind für Verarbeitungswein höhere Erträge zulässig als für Weine anderer Qualitätsstufen, z. B. Prädikatsweine. Damit wird ein klares Zeichen für eine qualitätsorientierte Perlweinproduktion gesetzt, die sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt hat. Bei einer Einbeziehung von Perlweingrundwein in die Stufe Verarbeitungswein hätte man aufgrund der zulässigen höheren Erträge einen Verfall der Preise befürchten müssen.
Die Zukunft und die Chance der Produktion von deutschen Weinen liegt in einer qualitätsorientierten, mengenbewussten Vermarktung. Aufgrund klimatischer oder anbautechnischer Vorgaben sind andere Anbauregionen der Welt in Bezug auf die Herstellungskosten und mögliche Erntemengen im Vorteil. Demgegenüber steht die über zweitausendjährige Anbautradition in Deutschland, die aufgrund der Vielfalt der Anbaugebiete einen Reichtum an Geschmacksnuancen, Regionalität und Individualität aufzuweisen hat. Dies ist ein bedeutendes Wettbewerbsargument für die inländische Weinproduktion.
Mit dem Abschluss des Abkommens zwischen der EU und den USA im Dezember 2005 über den Handel mit Wein hat der Wettbewerbsdruck auf die deutsche Weinwirtschaft zugenommen. Gleichzeitig wurde durch eine jüngst verabschiedete EU-Verordnung die Verwendung von Holzchips zur Produktion von so genannten Barrique-Weinen zugelassen. Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, strengere Vorschriften hinsichtlich der önologischen Verfahren und Behandlungsweisen zu erlassen. Deutschland wird baldmöglichst davon Gebrauch machen und eine Verwendung von Holzchips bei der Produktion von Prädikatsweinen (Kabinett, Spätlese, u.a.) ausschließen. Daneben ist vorgesehen, im Rahmen eines "Codex der traditionellen Weinbereitung" die für Deutschland zulässigen Produktionsverfahren festzulegen. Der Verbraucher muss die Möglichkeit erhalten, zwischen einem qualitativ hochwertigen, nach strengen Qualitätsmaßstäben produzierten Wein und einem unter Anwendung von industriellen Methoden hergestellten Wein unterscheiden zu können. Deutschland hat beste Voraussetzungen zur Produktion von qualitativ hochwertigen und regionaltypischen Weinen, um sich im weltweiten Wettbewerb behaupten zu können.
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