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Fromme: Benes-Dekrete sind unvereinbar mit dem Rechtsbestand der Europäischen Unio

Berlin (ots)

Anlässlich der Medienberichte über eine neuerliche
Anwendung der Benes-Dekrete durch den Innenminister der Tschechischen
Republik, Ivan Langer, erklärt der Vorsitzende der Gruppe der 
Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Der Teil der Dekrete des Präsidenten Edvard Benes, die sich mit 
der deutschen Minderheitsbevölkerung in den Jahren nach dem Zweiten 
Weltkrieg in der damaligen Tschechoslowakei beschäftigten, stellen 
auch heute noch einen eklatanten Verstoß gegen den Rechts- und 
Wertebestand der Europäischen Union dar.
Es ist offensichtlich unzutreffend, was der damalige tschechische 
Ministerpräsident Milos Zeman im Jahr 2003 gegenüber dem damaligen 
Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte, dass die Benes-Dekrete in 
ihrer Wirkung "erloschen" seien. Das Gegenteil ist der Fall, wenn man
eine jüngste Entscheidung des derzeitigen Innenministers der 
Tschechischen Republik Ivan Langer berücksichtigt.
In dem seit Jahren schwelenden Verfahren über die Anerkennung der 
tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft für den im Jahr 1946 
verstorbenen Fürsten Salm-Reifferscheidt, die im engen Zusammenhang 
mit den Entscheidungen über das Eigentum der Fürstenfamilie stehen, 
hat der tschechische Innenminister nunmehr erneut das Dekret Nr. 33 
zur Anwendung gebracht. Durch das Dekret wurde tschechoslowakischen 
Staatsbürgern deutscher und ungarischer Nationalität die 
tschechoslowakische Staatsbürgerschaft aberkannt, sofern sie nicht 
ihrerseits nachweisen konnten, dass sie stets loyal zur 
tschechoslowakischen Nation gestanden haben und aktiv gegen das 
nationalsozialistische Regime gewirkt haben bzw. von diesem verfolgt 
worden sind.
Zwar konnte Salm-Reifferscheidt diesen Nachweis erbringen, ist 
aber vor einer endgültigen Entscheidung über seine Staatsbürgerschaft
verstorben. Seit vielen Jahren müssen seine Erben nun zwischen 
Gerichtsverfahren und Verwaltungsentscheidungen mit der Tschechischen
Republik um die staatsbürgerschaftliche Anerkennung des Fürsten 
ringen.
Dass der tschechische Innenminister nunmehr, und trotz einer 
gegenteiligen Entscheidung des Brünner Verfassungsgerichts, an die 
zweifelhaften Entscheidungen seiner Vorgänger anknüpft, zeigt, dass 
hier noch ein Nachholbedarf der Tschechischen Republik in Bezug auf 
die europäische Rechts- und Werteordnung besteht.
Ferner zeigt dieser Fall, dass die Frage des Fortbestands der 
Benes-Dekrete auf europäischer Ebene im Vorfeld der Erweiterungsrunde
von 2004 nicht ausreichend verhandelt worden ist.
Für die Europäische Union als Rechts- und Wertegemeinschaft wäre 
es von größtem Wert, wenn die Tschechische Republik sich endlich zu 
einem Schlussstrich unter die, gegen die deutsche Volksgruppe 
gerichteten Dekrete bereit finden würde, die aufgrund ihrer 
Beweislastumkehr, für die Betroffenen eine Kollektivstrafe 
darstellen, die einzigartig in der Europäischen Union ist.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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