Börnsen/Grindel/Krummacher: EU-Fernsehrichtlinie: Nicht alles was machbar ist, ist vertretbar
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte zur Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (EU-Fernsehrichtlinie) erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB sowie die zuständigen Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB und Johann-Henrich Krummacher MdB:
Die jetzt vom Europäischen Parlament beschlossene Neufassung der EU-Fernsehrichtlinie ist auch aus deutscher Sicht ein großer Erfolg. Alle Versuche, das Fernsehen in Zukunft als reines Wirtschaftsgut einzuordnen, konnten erfolgreich verhindert werden. Die grundsätzlich positiven Signale aus Straßburg gilt es jetzt zu verstärken und in die richtige Richtung zu lenken. Mit ihrem Antrag macht die Große Koalition deutlich, dass sie die EU-Fernsehrichtlinie nicht nur umsetzen, sondern auch mitgestalten will. Sie macht aber auch klar: Nicht alles was machbar ist, ist vertretbar!
Im Vordergrund steht aus deutscher Sicht die Stärkung des dualen Rundfunksystems in Deutschland als Garant für Qualität. Für eine gute Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern bedarf es von daher Augenmaß: Soviel Flexibilisierung wie möglich, soviel Regulierung wie nötig. Die in der Neufassung beschlossene Ausweitung der Werbeunterbrechungen auf jetzt 30 Minuten sowie die Zulassung von Einzelspots bei Sportsendungen ist unter diesem Gesichtspunkt vertretbar. Auch in der Frage der Produktplatzierung findet eine Annäherung statt. Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen, beschränkt das EU-Parlament die Produktplatzierung auf Fernsehfilme und Serien. Dokumentationen, Ratgebersendungen oder Kinderprogramme sollen von Produktplatzierung frei bleiben. Zudem soll Produktplatzierung alle 20 Minuten mit einem Warnsignal gekennzeichnet werden. Trotz dieser Einschränkungen bleibt Produktplatzierung als Werbeform fragwürdig. Auch deshalb unterstützen wir weiterhin die Bundesregierung in Ihren Bemühungen, ganz auf Produktplatzierung zu verzichten.
Ausdrücklich begrüßt wird die Ausweitung des medialen Jugendschutzes auf nicht-lineare Medien, d. h. individuell abrufbare Dienste. Auch der Verbraucherschutz, das Kurzberichterstattungsrecht, der verbesserte Zugang für Behinderte zu audiovisuellen Mediendiensten und die Förderung europäischer Inhalte werden für die Zukunft gesichert!
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