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Gehb: Zurückhaltung des Bundestages war richtig

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Aufhebung des Urteils des
Landgerichts Stuttgart durch den Bundesgerichtshof zum Vertrieb von 
Anti-Nazi-Symbolen erklärt der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Mein Vertrauen in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, das 
ich anlässlich der Bundestags-Debatte am 10.11.2006 zum Stuttgarter 
Urteil ausgesprochen habe, hat sich bestätigt. Der Bundesgerichtshof 
hat das irritierende Stuttgarter Urteil aufgehoben und seine 
langjährige Rechtsprechung zum § 86a StGB bestätigt.
Richtig war auch die Zurückhaltung des Bundestages gegenüber dem 
Drängen von Bündnis90/Die Grünen, während eines laufenden 
Gerichtsverfahrens aktiv zu werden. Zur Demokratie gehört gerade auch
der Respekt der Gewalten untereinander, der gröblich verletzt worden 
wäre, hätte man den Weg von Bündnis90/Die Grünen eingeschlagen. Es 
kann nicht nach jeder tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen 
Fehlentscheidung eines deutschen Gerichtes der Gesetzgeber 
aufgefordert werden, darzulegen, wie die Bestimmungen eines Gesetzes 
auszulegen sind!

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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