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Dautzenberg/Fahrenschon/ Flosbach: REIT-Gesetz ist attraktives Angebot an Finanz- und Immobilienmarkt

Berlin (ots)

Anlässlich der heute im Finanzausschuss
verabschiedeten Beschlussempfehlung zum Entwurf des von der 
Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Schaffung deutscher 
Immobilienaktiengesellschaften - kurz: REITs - erklären der Obmann 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg 
MdB, der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der 
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und 
der zuständige Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Der Weg für die Einführung deutscher Real Estate Investment Trusts
(REITs) ist endlich frei: Der Finanzausschuss hat dem Deutschen 
Bundestag mehrheitlich die Zustimmung zum REIT-Gesetz empfohlen. 
Zuvor hatten sich die Koalitionsfraktionen auf wichtige 
Verbesserungen am von der Bundesregierung im November vergangenen 
Jahres vorgestellten Gesetzentwurf verständigt.
CDU und CSU konnten in den Koalitionsgesprächen noch zentrale 
Fortschritte für das REIT-Gesetz erreichen. Dazu gehören 
beispielsweise die moderateren Bedingungen an den Vor-REIT. Sie 
räumen dem Vor-REIT nunmehr einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren 
ein, bis er die Vermögens- und Ertragsrelationen des REIT erfüllen 
muss. Darüber hinaus hat die Union eine für die breite Aufstellung 
des REIT günstige Definition der zulässigen Anlagegegenstände 
erreicht.
In der Frage der Ausgestaltung der Exit Tax war es Ziel der 
Unionsfraktion, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem deutschen REIT
zu einem schnellen und erfolgreichen Start verhelfen. Die 
Koalitionspartner haben sich daher darauf verständigt - auch als 
Schlussfolgerung aus den Stellungnahmen der Sachverständigen und 
wegen verfassungsrechtlicher Bedenken -, die Exit Tax alleine auf den
REIT und den Vor-REIT zu begrenzen. Somit ist die Exit Tax als eine 
echte Anschubfinanzierung für den deutschen REIT zu verstehen.
Bei den Bedingungen für die Inanspruchnahme der Exit Tax hat die 
Union eine Anpassung an die Marktrealitäten durchgesetzt. Alle 
Veräußerer von Gewerbeimmobilien kommen nunmehr in den Genuss der 
Exit Tax, wenn sie Immobilien verkaufen, die mit dem rückwirkenden 
Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2007 mindestens 5 Jahre in 
ihrem Bestand waren. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch eine 
Vorbesitzzeit von 10 Jahren mit Bezug auf das Veräußerungsdatum 
vorgesehen.
Unabhängig von der Frage des Anteils der Wohnimmobilien im 
deutschen REIT ist es nunmehr für den deutschen REIT zumindest 
möglich, ausländische Wohnimmobilien zu erwerben, soweit dies im 
betreffenden Staat erlaubt ist.
Eine Problematik, welche die Union sehr ernst nimmt, ist die im 
Gesetzentwurf enthaltene Doppelbesteuerung von vorbelasteten 
REIT-Einkünften, die zum Beispiel bei der Investition in ausländische
Immobilien entstehen kann. Die als notwendig erkannte Änderung des 
Gesetzentwurfs in diesem Bereich konnte in der Kürze der Zeit 
allerdings nicht umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass im 
Bericht des Finanzausschusses zum REIT-Gesetz die Zusage der 
Bundesregierung schriftlich fixiert ist, dass noch in diesem Jahr 
eine gesetzliche Lösung zur Vermeidung der doppelten Besteuerung 
gefunden wird.
Das REIT-Gesetz macht deutlich: Die große Koalition räumt dem 
Finanzmarkt nicht nur im Koalitionsvertrag eine exponierte Stellung 
ein. Das neue Finanzinstrument wird den Standort Deutschland für 
Investoren tatsächlich noch interessanter machen. Dies schafft 
Arbeitsplätze und kurbelt unsere Wirtschaft weiter an.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Email: fraktion@cducsu.de

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