Inlands-Unfall mit Auslands-Pkw
Unbedingt Doppel der Grünen Karte verlangen
ADAC: Notfalls Daten aus diesem Dokument notieren
München (ots)
Immer wieder werden Autofahrer in Deutschland schuldlos in einen Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug verwickelt. Um Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, rät der ADAC dem Geschädigten, sich in einem solchen Fall vom Fahrer des ausländischen Kraftfahrzeugs unbedingt das Doppel oder eine Kopie der Grünen Versicherungskarte geben zu lassen. Besitzt der Unfallgegner nur das Original der Grünen Karte, sollte man sich sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Daten genau notieren. Dies ist wichtig, weil die Zulassungsstellen einiger Länder keine Angaben zur Versicherung dort gemeldeter Fahrzeuge gespeichert haben.
Darüber hinaus rät der Automobilclub am Unfallort den "Europäischen Unfallbericht" auszufüllen und vom Unfallgegner unterschreiben zu lassen. Es empfiehlt sich, dieses Formular, das es in den ADAC-Geschäftsstellen auch mehrsprachig gibt, stets dabei zu haben. In jedem Fall aber sollten Kfz-Kennzeichen und Nationalitätszeichen sowie Fahrer- und Halterdaten notiert werden. Ratsam ist es ferner, Blechschäden zu fotografieren und Zeugenanschriften festzuhalten. Bei größerem Sach- oder gar bei einem Personenschaden sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Das Gleiche gilt, wenn der ausländische Unfallverursacher keine Versicherungsangaben machen kann oder will.
Unfallschäden, die von ausländischen Kraftfahrzeugen in Deutschland verursacht werden, können über das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. in Hamburg, Glockengießerwall 1, abgewickelt werden.
Ansprechpartner für Rückfragen: Reiner Walsch Tel. 089/76 76-2629
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio: Tel.: (089) 76 76- 20 78 oder (089) 76 76- 20 49 oder (089) 76 76- 26 25
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