Nicht ohne Auslandskrankenschutz verreisen ADAC: In fünf Staaten Osteuropas drohen Bußgelder
München (ots)
Deutsche Urlauber, die nach Tschechien, Russland, Litauen, Estland oder Lettland reisen, müssen über eine zusätzliche private Krankenversicherung verfügen und diese auf Verlangen, beispielsweise der Polizei, nachweisen. Wer ohne Zusatzpolice erwischt wird, kann sich auf willkürlich festgesetzte Geldbußen einstellen bzw. darf, im Fall Tschechien, gar nicht erst einreisen. Von dieser Vorschrift ausgenommen sind privat Krankenversicherte; allerdings müssen auch sie einen entsprechenden Nachweis dafür erbringen.
Der ADAC empfiehlt allen Urlaubern grundsätzlich, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Denn auch in EU-Ländern akzeptieren Ärzte und Krankenhäuser den E-111-Auslandskranken-schein der gesetzlichen Krankenkassen nicht immer. Die Folge: Die Behandlung erfolgt nur gegen Vorkasse, also auf Kosten des Patienten. Häufig erstatten dann die deutschen Kassen nicht den vollen Rechnungsbetrag. Und ein Krankenrücktransport, wie er beispielsweise im ADAC-Auslandskrankenschutz enthalten ist, wird von den gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht bezahlt. Im übrigen raten auch die Kassen selbst zu einer Zusatzversicherung.
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