Mit dem Auto in die Skiregionen der Alpen
Eingeschränkte Streupflicht zwingt zu erhöhter Vorsicht
München (ots)
Die jüngsten Schneefälle haben die Straßen im Alpenraum fast überall wieder zu Schneefahrbahnen gemacht. Trotz verbreiteter Schneeglätte dürfen sich Autofahrer, die auf dem Weg in den Skiurlaub sind, aber nicht darauf verlassen, dass im Winter auch alle Verkehrswege in den Bergen gestreut sind. Der ADAC sagt, welche Streubestimmungen im Einzelnen in den klassischen Alpenländern gelten:
- Deutschland: In geschlossenen Ortschaften beschränkt sich die Streupflicht auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Solche sind beispielsweise Gefällstrecken, Straßeneinmündungen und auffallende Verengungen. Außerorts muss bei Glätte nur an besonders gefährlichen Straßenabschnitten gestreut werden.
- Österreich: Die Streupflicht von Bund, Ländern und Gemeinden hängt von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße ab. Auf wenig befahrenen Nebenstrecken ist auch hier aus Gründen des Umweltschutzes nur selten mit gestreuten Straßen zu rechnen.
- Schweiz: Bei den Eidgenossen gelten für die Streupflicht ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland.
- Frankreich: Auf Nationalstraßen sowie auf Departements- und kommunalen Straßen besteht zwar eine allgemeine Streupflicht, in der Praxis wird man allerdings nicht überall gestreute Verkehrswege vorfinden.
- Italien: Die Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass die Straßen nicht oder nur unzureichend gestreut sind. Man sollte hier seine Fahrweise besonders sorgfältig den winterlichen Straßenverhältnissen anpassen.
Der ADAC rät Autofahrern bei Fahrten in die Alpen unbedingt Schneeketten im Kofferraum mitzunehmen. Sie können auf Passstraßen und Steigungsstrecken zeitweise zwingend vorgeschrieben sein. Schneeketten müssen überall dort angelegt werden, wo man auf das runde Schild mit Schneeketten-Symbol trifft.
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