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Urteil
Werkstatt-Service ist keine Rechtsberatung
ADAC warnt vor unseriösen Unfallhelfern

München (ots)

Wenn eine Werkstatt einem Kunden nach einem Unfall einen Leihwagen
besorgt oder in seinem Namen einen Sachverständigen mit der
Begutachtung des Schadens beauftragt, stellt dies keine unerlaubte
Besorgung fremder Rechtsgeschäfte dar. Wie der ADAC jetzt meldet, hat
der BGH in einem aktuellen Urteil (Az. 1 ZR 289/97 vom 30. März 2000)
festgestellt, dass der Kunde als Auftraggeber mit solchen
Serviceleistungen weder eine rechtliche Prüfung der abgeschlossenen
Verträge wünscht, noch dieses erkennbar erwarten lässt.
Der ADAC rät dennoch dringend, nicht jedes Hilfs- und
Dienstleistungsangebot nach einem Unfall anzunehmen. Unseriöse
Unfallhelfer warten bisweilen mit Service-Leistungen auf, deren
Kosten dann von der Versicherung nicht übernommen werden. In solchen
Fällen ist die Gefahr groß, dass der Geschädigte auf einem Teil
seiner Forderungen sitzen bleibt oder nicht den vollen Schadensersatz
erhält. Besser ist es, sich möglichst frühzeitig durch einen Anwalt
beraten zu lassen. So bekommt man am ehesten alles, was einem
rechtlich zusteht.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 26 32
Fax: (089) 76 76- 22 72
presse@adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:

Tel.: (089) 76 76- 20 78
oder (089) 76 76- 20 49
oder (089) 76 76- 26 25

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