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39. Deutscher Verkehrsgerichtstag
Bald Fahrverbot statt Gefängnis?
Großaufgebot von Experten diskutiert in Goslar Rechtsfragen

München (ots)

Sollen Straftäter künftig ihren Führerschein
abgeben, oder statt wie bisher eine Geld- oder Haftstrafe bekommen?
Wird das Jahrhundertwerk der Justizreform Verkehrsopfer im
Schadenersatzprozess benachteiligen? Wie kann man Kinder im
Straßenverkehr besser schützen und welche Möglichkeiten hat der
Rechtsstaat Raser an die Kandare zu legen? Nach Ansicht des ADAC
sind dies die beherrschenden Themen des diesjährigen 39.
Verkehrsgerichtstags in Goslar. Knapp 1500 Verkehrs- und
Rechtsexperten werden vom 24. bis 26. Januar in acht Arbeitskreisen
Resolutionen erarbeiten, die dem Gesetzgeber und der Rechtsprechung
Anhaltspunkte für künftige Entscheidungen liefern.
Der ADAC ist in allen wichtigen Arbeitskreisen aktiv mit seinen
Juristen vertreten. Sein besonderes Augenmerk gilt dem Arbeitskreis
"Verkehrssicherheit  für Kinder". Auch wenn die Zahl der Kinder, die
bei Straßenverkehrsunfällen zu Schaden kommen nach wie vor rückläufig
ist, müssen alle Beteiligten mithelfen, diesen positiven Trend weiter
zu unterstützen.
Sehr kontrovers wird in der Öffentlichkeit das Thema "Fahrverbot
bei allgemeiner Kriminalität" diskutiert. Der ADAC hat hier den
Plänen einiger Bundesländer eine deutliche Absage erteilt. Eine
Strafe, die nur Führerscheininhaber trifft, führt zwangsläufig zu
einer Zweiklassen-Justiz. Abgesehen davon würde sich ein Fahrverbot
für die Täter sehr unterschiedlich auswirken. Was für den einen kaum
eine Strafe darstellt, weil er ohnehin selten fährt, kann für den
anderen Existenz gefährdend sein. Dies widerspricht dem
Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland nach wie vor eine der
häufigsten Unfallursachen. Nach Ansicht des ADAC kann man Temposünder
am besten dadurch in den Griff bekommen, dass man das bestehende
gesetzliche Instrumentarium optimal ausnutzt. Den in diesem
Zusammenhang diskutierten Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern in
bestimmte Kraftfahrzeugklassen lehnt der ADAC ebenso ab, wie die
automatisch gesteuerte Zwangsbremsung für Temposünder. Der Autofahrer
darf durch die Technik nicht entmündigt werden.
Weil die Verkehrsdichte in den Städten immmer mehr zunimmt, stehen
auch aktuelle Rechtsfragen des Stadtverkehrs auf dem Goslar-Programm.
Unter anderem kritisiert der ADAC die Neuregelung der Tempo-30-Zonen.
Künftig muss dem Autofahrer nicht mehr deutlich signalisiert werden,
dass er sich in einer solchen Zone befindet. Vor allem für
Ortsunkundige steigt damit das Risiko zum "Temposünder aus Versehen"
zu werden.
Mit Sorge betrachtet der ADAC die Auswirkungen der geplanten
Justizreform auf den Verkehrshaftpflichtprozess, weshalb er dieses
Gesetzgebungswerk bereits mehrfach abgelehnt hat. Insbesondere
befürchtet er eine Beschneidung von Rechten geschädigter
Verkehrsteilnehmer. Weite Kreise der Anwalt- und Richterschaft teilen
die ablehnende Haltung gegenüber der Reform. Die Zahl der Klagen ist
rückläufig, die Verfahrenszeiten sind im europäischen Vergleich
relativ kurz. Damit zählt der deutsche Zivilprozess bereits heute zu
den effektivsten. Eine Reform im geplanten Umfang ist deshalb derzeit
nicht erforderlich.
Last but not least stehen die Rechte der Verbraucher im
Zusammenhang mit dem Kauf von neuen und gebrauchten Produkten in
Goslar auf der Tagesordnung. Hier geht es um eine EU-Richtlinie, die
bis zum 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt werden muss und
um die damit verbundenen Probleme.
Für Rückfragen:
Dieter Wirsich
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2052
Fax:  (089) 76 76- 2801 
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Sie erreichen die ADAC-Pressestelle in Goslar unter Tel.:
05321/319786 oder über die Mobilanschlüsse 0171/555 2052 (Dieter
Wirsich) oder 0171/555 2632 (Maximilian Maurer).
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder  (089) 76 76- 2049
oder  (089) 76 76- 2625

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