Leseraktion der ADAC-Motorwelt
Jeder dritte Autofahrer mit Versicherungen unzufrieden
Nur 82 Prozent der Schäden wurden in voller Höhe ersetzt
München (ots)
Rund ein Drittel der deutschen Autofahrer ist mit der Schadenabwicklung der Kfz-Versicherer unzufrieden. Das ist das Ergebnis einer Leseraktion der ADAC-Motorwelt, an der sich rund 3000 ADAC-Mitglieder beteiligten. Der Automobilclub wollte wissen, wie ein Sach-schaden nach einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung reguliert wurde.
Die besten Noten vergaben die Mitglieder an die Provinzial Kiel, mit der sich 80 Prozent der Unfallgeschädigten zufrieden zeigten. Das Schlusslicht bildet die Victoria mit lediglich 46 Prozent. Neben dieser eher subjektiven Bewertung brachte die Aktion aber auch harte Fak-ten zum Vorschein. So wurden im Durchschnitt nur 82 Prozent aller Schäden in voller Höhe ersetzt. Spitzenreiter ist hier die VGH (Versi-cherungsgruppe Hannover) mit einer Quote von immerhin 95 Prozent.
Im Mittelpunkt der Kritik stand die lange Regulierungsdauer, die jeder zweite Geschädigte monierte. Weitere Ärgernisse waren: Kürzungen der Ansprüche (43 Prozent), schlechter Service (36 Prozent), Verzögerungstaktik (17 Prozent). Vor allem bei der Zahlung der Kostenpauschale (meist 50 Mark für Telefon, Porto etc.) zeigten sich die Versicherer restriktiv: 48 Prozent der Autofahrer sahen keinen Pfennig, obwohl ihnen diese Aufwandsentschädigung rechtlich zusteht.
Sparen wollten einige Versicherungen auch mit dem Hinweis auf die so genannte Gefährdungshaftung. Das heißt: Ein Autofahrer kann auch bei einem unverschuldeten Unfall teilweise haftbar gemacht werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass er den Verkehrsunfall hätte verhindern können. Aus diesen und anderen Gründen mussten immerhin 37 Prozent der Unfallopfer einen Rechtsanwalt einschalten, um ihre Ansprüche durchzusetzen - obwohl es nur um reine Sachschäden ohne verletzte Unfallopfer ging.
Der ADAC rät, sich nach einem Unfall genau über alle Ersatzansprüche zu informieren. Mitglieder können sich von einem Vertragsanwalt beraten lassen; diese Rechtsberatung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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