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Richtiges Verhalten an der Unfallstelle
Gaffern drohen bis zu 5000 Euro Strafe
ADAC gibt Tipps zur Ersten Hilfe und Rettungsgasse

München (ots)

Wer als Ersthelfer an eine Unfallstelle kommt, ist häufig verunsichert, wie er sich richtig verhalten soll. Prinzipiell gilt, dass die Eigensicherung immer Vorrang hat. Für die schnelle Hilfe vor Ort gibt der ADAC folgende Tipps:

   - Sieht man einen Unfall, sofort die Warnblinkanlage einschalten 
     und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen 
     anhalten.
   - Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen, möglichst hinter der 
     Leitplanke laufen und das Warndreieck mindestens 100 Meter (auf 
     der Autobahn 150 Meter) vor der Unfallstelle aufstellen.
   - Über die Nummer 112 einen Notruf absetzen, der folgende 
     Informationen beinhaltet: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was 
     ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche 
     Verletzungen gibt es? Wichtig: Rückfragen der Notrufzentrale 
     abwarten.
   - Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen 
     des Unfallopfers überprüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler 
     Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Atmet 
     das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, die 
     Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Starke Blutungen mit 
     einem Druckverband stillen und gegebenenfalls unter Schock 
     stehende Personen betreuen.
   - Wer nicht geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am 
     Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine 
     lassen bis die Rettungskräfte eintreffen.

Wer nach einem Unfall im Stau steht, ist verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Das heißt, alle Autos auf der linken Fahrspur halten sich möglichst links, alle anderen fahren nach rechts. Für ankommende Rettungsfahrzeuge ist der Standstreifen als Rettungsweg nicht geeignet, da er oft nicht durchgehend ausgebaut ist oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird.

Gaffen statt zu helfen, ist nicht nur rücksichtslos und gefährlich, sondern kann auch teure Konsequenzen haben. Das Bußgeld reicht von 40 bis zu 5000 Euro, wenn Einsatzkräfte behindert werden.

Der ADAC empfiehlt - auch zur eigenen Sicherheit - regelmäßig einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.adac.de/erstehilfe.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Christina Schneider
Tel.: +49 (0)89 76762956
E-Mail: katrin.muellenbach-schlimme@adac.de

Original content of: ADAC, transmitted by news aktuell

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