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Überschwemmung: Teilkasko deckt Schäden am Pkw
Aber: Grobe Fahrlässigkeit gefährdet Versicherungsschutz

München (ots)

Die starken Regenfälle der vergangenen Tage haben vielerorts zu schweren Überschwemmungen mit großen Schäden geführt. Bezogen auf das Auto: Welcher Schutz besteht bei Teil- und Vollkaskoversicherungen? Das Wichtigste vorweg: Die Teilkasko deckt laut ADAC Schäden nach unmittelbarer Einwirkung von Überschwemmung ab.

Grundsätzlich gilt als Überschwemmung nicht nur eine Überflutung von Straßen, sondern auch Wasser in Tunnels oder Straßenunterführungen. Wird beispielsweise ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt für Fahrzeugschäden durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen wurden.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind jedoch so genannte "Wasserschlagschäden", bei denen der Motor durch Eindringen von Wasser Schaden nimmt. Dieser kann nur über eine Vollkaskoversicherung erstattet werden, weil ein solcher Schaden als Unfall gewertet wird.

Ist der Schaden jedoch auf grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers zurückzuführen, muss auch die Kaskoversicherung nicht zahlen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine erkennbar überflutete Straße oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchfahren wird. Ebenfalls grob fahrlässig handelt, wer trotz Warnungen vor Hochwasser sein Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt.

Über den ADAC:

Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.

Pressekontakt:

Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
katja.legner@adac.de

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
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