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Autourlaub 2001
Strenge Strafen für verbotenes Überholen
ADAC: Bei Verstößen drohen im Ausland empfindliche Geldbußen

München (ots)

Verkehrssünden können im Ausland ein tiefes Loch
in die Urlaubskasse reißen. Hohe Geldbußen riskieren Autofahrer laut
ADAC vor allem bei der Missachtung von Überholverboten. Oft sind im
Urlaubsland bei den Überholvorschriften auch nationale Besonderheiten
zu beachten. So darf beispielsweise in der Schweiz und Österreich
nicht vor Fahrbahnkuppen, in Italien nicht vor und in Kreuzungen
überholt werden. In allen drei Ländern ist das Überholen zudem
ausdrücklich vor und in Kurven sowie vor und auf unbeschrankten
Bahnübergängen untersagt. Folgende Bußgelder drohen nach einer
ADAC-Übersicht bei Überholverstößen in den einzelnen Ländern:
  • Belgien ab 390 Mark
  • Dänemark 270 Mark
  • Deutschland ab 80 Mark
  • Frankreich ab 180 Mark
  • Griechenland 580 Mark
  • Großbritannien 480 Mark
  • Italien ab 130 Mark
  • Niederlande bis 160 Mark
  • Norwegen ab 600 Mark
  • Österreich ab 70 Mark
  • Schweiz ab 260 Mark
  • Slowenien 140 bis 420 Mark
  • Spanien ab 175 Mark
  • Tschechien bis 180 Mark
  • Ungarn bis 770 Mark
Der ADAC macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch
Verstöße gegen die Blinkvorschriften beim Überholen mit Bußgeldern
geahndet werden. In Italien, Kroatien, Slowenien und Jugoslawien gilt
die Besonderheit, dass während des gesamten
Überholvorgangs geblinkt werden muss.
Ausländische Bußgeldkataloge und detaillierte Verfahrenshinweise
können dem ADAC-Handbuch "Bußgeld im Ausland" entnommen werden.
Erhältlich ist dieses Handbuch zum Preis von 19,80 Mark im Buchhandel
oder beim Automobil-Club.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

Original content of: ADAC, transmitted by news aktuell

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