Autourlaub 2001
Strenge Strafen für verbotenes Überholen
ADAC:
Bei Verstößen drohen im Ausland empfindliche Geldbußen
München (ots)
Verkehrssünden können im Ausland ein tiefes Loch in die Urlaubskasse reißen. Hohe Geldbußen riskieren Autofahrer laut ADAC vor allem bei der Missachtung von Überholverboten. Oft sind im Urlaubsland bei den Überholvorschriften auch nationale Besonderheiten zu beachten. So darf beispielsweise in der Schweiz und Österreich nicht vor Fahrbahnkuppen, in Italien nicht vor und in Kreuzungen überholt werden. In allen drei Ländern ist das Überholen zudem ausdrücklich vor und in Kurven sowie vor und auf unbeschrankten Bahnübergängen untersagt. Folgende Bußgelder drohen nach einer ADAC-Übersicht bei Überholverstößen in den einzelnen Ländern:
- Belgien ab 390 Mark
- Dänemark 270 Mark
- Deutschland ab 80 Mark
- Frankreich ab 180 Mark
- Griechenland 580 Mark
- Großbritannien 480 Mark
- Italien ab 130 Mark
- Niederlande bis 160 Mark
- Norwegen ab 600 Mark
- Österreich ab 70 Mark
- Schweiz ab 260 Mark
- Slowenien 140 bis 420 Mark
- Spanien ab 175 Mark
- Tschechien bis 180 Mark
- Ungarn bis 770 Mark
Der ADAC macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch Verstöße gegen die Blinkvorschriften beim Überholen mit Bußgeldern geahndet werden. In Italien, Kroatien, Slowenien und Jugoslawien gilt die Besonderheit, dass während des gesamten
Überholvorgangs geblinkt werden muss.
Ausländische Bußgeldkataloge und detaillierte Verfahrenshinweise können dem ADAC-Handbuch "Bußgeld im Ausland" entnommen werden. Erhältlich ist dieses Handbuch zum Preis von 19,80 Mark im Buchhandel oder beim Automobil-Club.
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