Sommerreifen im Winter
Nicht verboten, aber auch nicht ratsam /
ADAC: Richtige Reifen machen sich immer bezahlt
München (ots)
In Deutschland gibt es - so der ADAC - keine gesetzliche Vorschrift, die einen Autofahrer zwingt, bei Eis und Schnee Winterreifen aufzuziehen. Dem Gesetzgeber genügt es, wenn die verwendeten Reifen die vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Auch wenn auf einer Straße Schneeketten vorgeschrieben sind, dürfen diese auf Sommerreifen montiert werden.
Allerdings kann es unter bestimmten Umständen den Fahrzeughalter teuer zu stehen kommen, wenn er bei der Reifenwahl an der falschen Stelle spart. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dem Autofahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Kaskoversicherung braucht dann nicht zu zahlen. In der Regel müssen bei einem solchen Fall aber mehrere Umstände wie ungeeignete Reifen, unangepasste Geschwindigkeit und eine falsche Einschätzung des Bremsweges zusammenkommen. Sogar im Haftpflichtbereich lässt sich eine Mitschuld nicht ganz ausschließen. In dem einzigen dem ADAC bisher bekannt gewordenen Fall, bekam 1986 ein Autofahrer eine Mitschuld von 20 Prozent, weil er beim Bremsen nach einem Fahrfehler eines anderen Kraftfahrers auf schneeglatter Fahrbahn ins Schleudern gekommen war und so nach Ansicht des Gerichts nicht mehr den Entlastungsbeweis des Idealfahrers nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) führen konnte.
Unabhängig von diesen rechtlichen Fragen empfiehlt der ADAC aus Gründen der Fahrsicherheit, das Auto mit vier Winterreifen auszurüsten. Auch die besten Sommerreifen kommen bei Minus-Temperaturen schnell an ihre Leistungsgrenzen. Winterreifen, die älter als fünf Jahre sind und weniger als vier Millimeter Profil haben, taugen allenfalls noch dazu, im Sommer aufgebraucht zu werden.
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