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Noch bis 30. November: Tarife vergleichen und sparen
ADAC-Tipps für den reibungslosen Wechsel der Autoversicherung

München (ots)

Jede Menge neue Tarife und Rabatte - der Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherungsbranche nimmt in diesem Jahr wieder zu. Für Millionen Autofahrer die Chance, bei einem Wechsel ihrer Autoversicherung Geld zu sparen - und gleichzeitig mehr Leistung zu bekommen. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Vertrag zu kündigen oder schon einen neuen Anbieter gefunden hat, sollte ein paar Dinge beachten. Der ADAC gibt Tipps für einen reibungslosen Wechsel:

- Kündigungsfrist: Der Wechsel der Police ist in der Regel zum Ende
  des Kalenderjahres möglich, da die meisten Versicherungsverträge 
  vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss 
  die Kündigung spätestens bis 30. November 2015 bei der Versicherung
  eingehen. 
- Außerordentliches Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Wer den 30.
  November 2015 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen
  Kündigungsrecht Gebrauch machen - aber nur, wenn sich die
  Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache
  ist. In so einem Fall hat der Versicherte einen zusätzlichen 
  Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen. 
- Das Kündigungsschreiben sollte zum Nachweis des fristgemäßen
  Zugangs rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt
  werden.
- Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der 
  Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist 
  abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es 
  diesen Rabatt nicht. 
- Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko
  unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine 
  Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede 
  zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere
  Selbstbeteiligung nicht lohnt. 
- Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den
  neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.
- Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder
  halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Manche Versicherungen gewähren 
  bei Abbuchung weitere Nachlässe.
- Keine voreiligen Kündigungen: Den alten Vertrag erst dann kündigen,
  wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko 
  dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten 
  Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den 
  Vertrag im gewünschten Umfang akzeptiert.
- Generell gilt: Stets mehrere Angebote einholen und den
  Versicherungsumfang genau vergleichen, denn billig(er) ist nicht
  immer gut.

Hinweis: Der ADAC bietet über die ADAC Autoversicherung AG eine eigene Kfz-Versicherung an. Die genannten Empfehlungen stehen in keiner Verbindung zu diesem Angebot.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.

Pressekontakt:

Jochen Oesterle
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation (EKO)
ADAC e.V. Zentrale, Hansastraße 19, 80686 München
Tel.: +49 89 76 76 34 74;
mailto:Jochen.Oesterle@adac.de
www.adac.de

Original content of: ADAC, transmitted by news aktuell

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