Parkhaus-Test: Die im Dunkeln bleiben
Zahlreiche Betreiber verweigerten dem ADAC Tests ihrer Objekte
München (ots)
Beim jüngsten Test von Parkhäusern haben 19 Betreiber dem ADAC den Zutritt zu ihren Objekten verweigert. Die überwiegend privaten, aber auch kommunalen Betreiber drohten teilweise mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Der ADAC hatte bei der Neuauflage seines Verbraucherschutztests, der bereits in den Jahren 2010 bis 2013 durchgeführt wurde, bei verschiedenen Betreibern um eine Genehmigung zum Betreten ihrer Häuser angefragt. Allerdings verbietet das im Bereich Mobilitätstests praktizierte Inkognito-Prinzip, also nicht angemeldete Tests, die genaue Bezeichnung der Objekte sowie Datum oder Uhrzeit der Untersuchung.
Insgesamt konnte der ADAC 50 in Frage kommende Objekte in zwölf Städten wegen der Verweigerung der Betreiber nicht testen. Darüber hinaus wurden neun Häuser wegen unmittelbar geplanter oder bereits laufender Sanierung aus dem Test genommen. Insbesondere durch den Widerruf der ursprünglichen Einwilligung von Contipark eine Woche vor Beginn der Testphase musste die Auswahl der Kandidaten nochmals deutlich angepasst und eine weitere Stadt ins Portfolio aufgenommen werden. Die Reaktion von Contipark ist umso unverständlicher, als der Betreiber auf seiner Internetseite mit Erfolgen aus früheren Tests seiner Häuser wirbt.
Die Auswahl der Städte und Objekte folgte ebenso wie die Durchführung der Tests einer einheitlichen Systematik. Sie wurde einem vom ADAC einberufenen Fachbeirat im September 2015 im Beisein unter anderem von Vertretern des Bundesverbandes Parken (BVP) und der drei größten privaten Betreiber in Deutschland, nämlich Apcoa, Contipark und Q-Park, vorgestellt, diskutiert und verabschiedet.
Der BVP hat die Teilnahme am Test im Vorfeld unterstützt. Zwischen ihm und dem ADAC besteht ein langjähriger Kontakt und fachlicher Austausch in Sachen Parkhaus-Test.
Die Ergebnisse des Tests veröffentlicht der ADAC am morgigen Donnerstag.
Diese Betreiber verweigerten dem ADAC den Zutritt zu folgenden Häusern:
Aachen: - Aachener Parkhaus GmbH mit den zehn in Frage kommenden Objekten Rathaus, Büchel, Couvenstraße, Adalbertstraße, Galeria Kaufhof/ City, Eurogress, Luisenhospital, Hauptbahnhof, Adalbertsteinweg und Tivoli - Sparkasse Aachen mit Am Dom, Annastraße und Reihstraße - Contipark GmbH mit Grosskölnstraße und Lothringerstraße - City Parkhaus Hans-Günter Hermanns mit City Center und Matthiashofstraße (Media Markt) - Cologne Parkhaus-Service GmbH mit Kapuziner-Karree - Peter Essers GmbH & Co. KG mit Essers Freiburg: - Parkraumgesellschaft Baden Württemberg mbH mit Universität Kollegiengebäude, FMF, Sandfangweg und Pädagogische Hochschule - Contipark GmbH mit Rempartstraße und Freiburg Zentrum Oberwiehre - DB BahnPark GmbH mit Am Bahnhof Fürth: - Contipark GmbH mit City Halle: - Parkservice Hüfner GmbH & Co.KG mit Haendelhaus-Karree - DACA Parkhausverwaltungs GmbH mit Dormero/ Rotes Ross - Contipark GmbH mit Neustadt Centrum - DB BahnPark GmbH mit Charlottencenter - Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara GmbH mit Krankenhaus St. Elisabeth - BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH mit Klinikum Bergmannstrost Heidelberg: - Grundbesitzgesellschaft Heidelberg mbH & Co. KG mit Atos-Klinik - Bauhaus GmbH & Co. KG Rhein-Main-Neckar mit Bauhaus - Parkraumgesellschaft Baden Württemberg mbH mit Klinikum Bergheim Krefeld: - Sparkasse Krefeld mit Sparkasse Ludwigshafen: - Ludwigshafener Kongress- und Marketinggesellschaft mbH mit Grünzweigstraße, Mottstraße und Walzmühle - Contipark GmbH mit Bürgerhof und Theaterplatz - Andre Urban mit Zollhofstraße Magdeburg: - Maritim Hotelgesellschaft mbH mit Maritim - DB BahnPark GmbH mit City-Carré - Eigentum und Freizeit Verwaltungs GmbH mit Hotel Ratswaage Oldenburg: - Contipark GmbH mit Staulinie und City-Center Oldenburg Würzburg: - Contipark GmbH mit Franziskanergasse - DACA Parkhausverwaltungs GmbH mit Wöhrl
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