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Privates Leasing
Ankauf von Leasingfahrzeugen kann teurer werden

München (ots)

Will ein Autofahrer ein geleastes Fahrzeug nach
Ablauf des Vertrages kaufen, kann es Probleme geben, auch wenn vorher
bereits schriftlich ein fester Kaufpreis vereinbart wurde. Der
Zwischenhändler, der das Fahrzeug vom Leasinggeber übernimmt, darf
nämlich unter Umständen den Preis dafür nachträglich anheben.
Auslöser für diese auf den ersten Blick wenig verbraucherfreundliche
Regelung ist nach Angaben des ADAC die seit Jahresbeginn geltende
Schuldrechtsreform.
Betroffen sind vor allem Kaufvereinbarungen aus den Jahren 1999
und 2000. Zu diesem Zeitpunkt konnten sich die Vertragspartner noch
nicht auf die kommende Schuldrechtsreform und die Sachmängelhaftung
des Händlers gegenüber Privatkunden einstellen. Um das damit
verbundene strengere Haftungsrisiko aufzufangen, schließen viele
Händler heute eine Reparaturkostenversicherung für bis zu 250 Euro
ab. Gleichzeitig verlangen die Versicherungen zur Risikominderung oft
den Nachweis einer Inspektion, was den Kaufpreis weiter erhöht. Dazu
Leasing-Expertin Barbara Müller-Sarnowski vom ADAC: "Es handelt sich
hier um eine typische "Störung der Geschäftsgrundlage", die eine
Vertragsanpassung an die geänderten Umstände ermöglicht. Eine gewisse
nachträgliche Kaufpreisanhebung muss der Leasingnehmer hinnehmen,
wenn er das Fahrzeug haben möchte." Betroffene Verbraucher können
sich allerdings damit trösten, dass sie für die zusätzliche Kosten
ein durchgechecktes Fahrzeug bekommen und gegen etwaige
unvorhersehbare Mängel bei weitem besser geschützt sind als früher.

Pressekontakt:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
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