Europäisches Verkehrsrecht
Harmonisierung nicht um jeden Preis
4.
Deutsch-Italienisches Rechtsforum des ADAC
München (ots)
Die gegenseitige grenzüberschreitende Vollstreckung von im Ausland wegen Verkehrsdelikte verhängten Bußgeldern und Geldstrafen ist abzulehnen, da die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht gegeben sind.
Zu diesem Ergebnis kamen die Teilnehmer eines beim ADAC in München tagenden Rechtsforums. Experten des italienischen Automobilclubs ACI und des ADAC diskutierten bei dieser Veranstaltung mit Vertretern deutscher und italienischer Behörden sowie mit Experten aus der Versicherungswirtschaft über die zu erwartenden tiefgreifenden Veränderungen im europäischen Schadens- und Verkehrsrecht.
In der Frage der grenzüberschreitenden Vollstreckungshilfe bei Ordnungswidrigkeiten im Ausland begründeten die Experten ihre Ablehnung unter anderem mit dem Fehlen einer Höchststrafenbegrenzung. Auch die nicht gesicherte Zuleitung von Schriftstücken an die Betroffenen in verständlicher Übersetzung sowie fehlende Rechtsbehelfbelehrungen wurden moniert.
Die Experten-Konferenz befaßte sich ferner mit Problemen des Schadenersatzes nach Verkehrsunfällen. Hier wurde angeregt, dass die Schadensberechnung den wirtschaftlichen Verhältnissen des Geschädigten im Heimatland Rechnung tragen muss. Einmütig begrüßt wurde dagegen die sogenannte 4. KH-Richtlinie, die es für im Ausland geschädigte Kraftfahrer leichter macht, den ihnen zustehenden Schadenersatz zu erhalten. Allerdings erfolgt die Unfallregulierung weiterhin nach ausländischem Recht, sodass in der Regel die Einschaltung eines Anwalts notwendig wird. Deshalb forderten die Konferenzteilnehmer die Erstattung der Anwaltskosten im Rahmen des Schadenersatzes.
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