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Europäisches Verkehrsrecht
Harmonisierung nicht um jeden Preis
4. Deutsch-Italienisches Rechtsforum des ADAC

München (ots)

Die gegenseitige grenzüberschreitende
Vollstreckung von im Ausland wegen Verkehrsdelikte verhängten
Bußgeldern und Geldstrafen ist abzulehnen, da die rechtsstaatlichen
Mindestanforderungen nicht gegeben sind.
Zu diesem Ergebnis kamen die Teilnehmer eines beim ADAC in München
tagenden Rechtsforums. Experten des italienischen Automobilclubs ACI
und des ADAC diskutierten bei dieser Veranstaltung mit Vertretern
deutscher und italienischer Behörden sowie mit Experten aus der
Versicherungswirtschaft über die zu erwartenden tiefgreifenden
Veränderungen im europäischen Schadens- und Verkehrsrecht.
In der Frage der grenzüberschreitenden Vollstreckungshilfe bei
Ordnungswidrigkeiten im Ausland begründeten die Experten ihre
Ablehnung unter anderem mit dem Fehlen einer Höchststrafenbegrenzung.
Auch die nicht gesicherte Zuleitung von Schriftstücken an die
Betroffenen in verständlicher Übersetzung sowie fehlende
Rechtsbehelfbelehrungen wurden moniert.
Die Experten-Konferenz befaßte sich ferner mit Problemen des
Schadenersatzes nach Verkehrsunfällen. Hier wurde angeregt, dass die
Schadensberechnung den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Geschädigten im Heimatland Rechnung tragen muss. Einmütig begrüßt
wurde dagegen die sogenannte 4. KH-Richtlinie, die es für im Ausland
geschädigte Kraftfahrer leichter macht, den ihnen zustehenden
Schadenersatz zu erhalten. Allerdings erfolgt die Unfallregulierung
weiterhin nach ausländischem Recht, sodass in der Regel die
Einschaltung eines Anwalts notwendig wird. Deshalb forderten die
Konferenzteilnehmer die Erstattung der Anwaltskosten im Rahmen des
Schadenersatzes.
Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801 
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