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Neue Verkehrsbestimmungen in Italien
ADAC fordert Übergangsfrist für Urlauber bei Beleuch-tungspflicht

München (ots)

Italien hat in diesen Tagen ohne vorherige
Ankündigung zwei wichtige neue Verkehrsregeln in Kraft gesetzt. Der
ADAC befürchtet, dass vielen Urlaubern aus Deutschland diese neuen
Vorschriften zum Zeitpunkt ihres Urlaubsstarts noch nicht bekannt
sind. So werden auf viele Reisende teilweise drastische Bußgelder
zukommen. Der ADAC appelliert deshalb an die italienischen Behörden,
für deutsche Urlauber eine Übergangsfrist festzulegen, während der
die "Verkehrssünder" nur ermahnt, aber nicht abkassiert werden, z.B.
wenn sie auf der Autobahn ohne Abblendlicht unterwegs sind.
Seit dem 23. Juni gilt die neue Pflicht, auch am Tag mit Licht zu
fah-ren. Danach müssen aus Sicherheitsgründen ab sofort alle
Motorrad- und Mopedfahrer ständig mit Abblendlicht fahren. Auf
Autobahnen gilt dies auch für alle anderen Kraftfahrzeuge, also auch
für Pkw. Wer ohne die vorgeschriebene Beleuchtung fährt, riskiert ein
Bußgeld von 32 Euro.
Zusätzlich hatte die italienische Regierung am vergangenen Freitag
per Dekret die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Mit dieser
Maßnahme soll rechtzeitig zur Sommerreisezeit dem Fahren mit Alkohol
am Steuer Einhalt geboten werden. Alkoholisiertes Fahren wird in
Italien mit einer Geldstrafe zwischen 774 und 2582 Euro sowie einem
Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten geahndet.
Die per "Notverordnung" erlassenen Regelungen gelten vorerst für
mindestens 60 Tage. Dann können sie verlängert oder endgültig ins
Straßenverkehrsrecht übernommen werden, womit spätestens im Herbst zu
rechnen ist.
Für Rückfragen:
Andreas Hoelzel
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 5387
Fax: (089) 76 76- 5140 
Andreas.Hoelzel@zentrale.adac.de
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Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
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