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Urteil
Doppelte Geldbuße statt Fahrverbot

München (ots)

Wer auf deutschen Autobahnen die vorgeschriebene
Geschwindigkeit deutlich überschreitet, muss normalerweise mit einer
Geldbuße, einem Fahrverbot sowie Punkten in Flensburg rechnen. In
Ausnahmefällen kann jedoch auf die Verhängung eines Fahrverbotes
verzichtet werden.
So beispielsweise in dem jetzt in der ADAC-Rechtszeitschrift DAR
2002, Seite 281, veröffentlichten Fall vor dem Amtsgericht Göttingen
(Beschluss vom 3.9.2001, Az:34 OWi 344/01), bei dem ein zu 70 Prozent
schwer behinderter Fahrzeugführer die Geschwindigkeitsbeschränkung
auf der Autobahn A7 um mindestens 45 km/h überschritten hatte. An
Stelle des Fahrverbots wurde dem behinderten Fahrer lediglich eine
Geldbuße von 200 Euro auferlegt. Dies entspricht dem doppelten
Regelsatz von 100 Euro. Begründet wurde dieser Beschluss vom Gericht
mit der Behinderung des Mannes. Dadurch sei seine Mobilität so stark
einschränkt, dass er nur schwer auf sein Auto verzichten könne. Auch
der Umstand, dass der Autofahrer keinerlei Eintragungen im
Verkehrszentralregister hatte, führte ausnahmsweise dazu, dass kein
Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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