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Unwetterschäden
Ein Auto ist kein U-Boot
Was tun bei "Land unter"

München (ots)

Unter den Wetterkapriolen der vergangenen Tage
hatten auch zahlreiche Autobesitzer zu leiden. Sei es, dass sie mit
ihrem Fahrzeug regelrecht in den Fluten versunken sind, sei es, dass
das geparkte Fahrzeug von den Wassermassen beschädigt wurde. Der ADAC
gibt Tipps für den Ernstfall.
Keinesfalls sollte man mit Schwung durch tiefes Wasser fahren.
Wasseransammlungen, die höchstens bis zur Unterkante der Stoßfänger
reichen, kann man mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Bei
schnellerer Fahrt oder tieferem Wasser riskiert man, dass
Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors gelangt, was fast immer
kapitale Motorschäden zur Folge hat. Vor überfluteten Unterführungen
oder Straßenabschnitten, bei denen man die Wassertiefe nicht mehr
abschätzen kann, sollte man unbedingt anhalten, wenden und nach einem
Umweg suchen. Besonders kritisch sind Stellen, bei denen nicht nur
Wasser, sondern auch Schlamm und Geröll über die Fahrbahn fließen.
Hier kann der Untergrund so glatt sein, dass schon eine leichte
Strömung ausreicht, das Fahrzeug von der Straße zu spülen. Ist man
doch versehentlich in einen stark überfluteten Straßenabschnitt
eingefahren, sollte man versuchen im Rückwärtsgang den Bereich zu
verlassen. Ist der Motor abgestorben, Warnblinkanlage einschalten und
sich und die Insassen in Sicherhe
it bringen.
Wird das Auto auf dem Parkplatz vom Hochwasser überrascht, sollte
man es möglichst schnell aus dem Gefahrenbereich abschleppen lassen.
Ist dies aufgrund der Wassertiefe nicht mehr möglich, hilft nur, auf
einen Rückgang der Flut zu warten. Auch hier gilt: Keinesfalls den
Motor starten, wenn das Wasser höher als bis zu den Stoßfängern
stand. Nur ein Fachmann kann das Auto richtig trocken legen. Ist es
bis zur Scheibenunterkante dem Wasser ausgesetzt gewesen,
über-steigen die Reparaturkosten meist den Wert des Fahrzeugs.
Elektronische Bauteile, aber auch Radlager, Lenkgetriebe, oder
Antriebs-wellen sind zwar Spritzwasser geschützt, ein regelrechtes
Bad überstehen sie aber meist nicht unbeschadet.
Auch wenn nur der Innenraum nass geworden ist, zum Beispiel weil
durch Hagelschlag Front- oder Heckscheibe zerstört wurden, muss der
Fachmann ran. Sitze und Bodenteppiche müssen ausgebaut,
Kurzschlußnester in Stellmotoren von Scheibenhebern, Sitzverstellung
und Rückspiegeln beseitigt werden. Auch Gurtautomat und Gurtstraffer
können Schaden genommen haben.
Bei der Frage, wer für Schäden aufkommt, gibt es eine einfache
Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto", zahlt die Kaskoversicherung,
kommt das "Auto zum Wasser" hat man meist Pech gehabt.
Für Rückfragen:
Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800 
Reiner.walsch@zentrale.adac.de 
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
ADAC im Internet: www.adac.de

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