Autoverkauf
Die Tricks dubioser Gebrauchtwagenhändler
ADAC
informiert über Vorsichtsmaßnahmen
München (ots)
Häufig werden Autofahrer beim Verkauf ihres Autos Opfer von Betrügern. So wollen beispielsweise unseriöse Gebrauchtwagenhändler Zeitungsinserenten mit unsauberen Tricks ihre Fahrzeuge weit unter Wert abluchsen. Da diese Machenschaften rechtlich oft nur sehr schwer anfechtbar sind, gibt der ADAC Tipps, wie man sich beim Autoverkauf schützen kann.
Wortgewandte Wiederverkäufer versuchen manchmal, die Kunden vom genauen Lesen des Vertrages abzuhalten oder diesen als reine Formalie abzutun. Oft verbergen sie ihre betrügerische Absicht geschickt hinter komplizierten Klauseln, weil sie wissen, dass viele Laien einen Vertrag selbst dann unterschreiben, wenn sie ihn nicht richtig gelesen oder gar nicht verstanden haben. Ein Kaufvertrag sollte deshalb nur unterzeichnet werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt und mündliche Erklärungen in den Vertrag aufgenommen wurden.
Auch sollte im Vertrag ein fester Kaufpreis stehen, der nicht von Schätzungen eines Gutachters abhängt. Einigt man sich dennoch auf eine Schätzung, sollte unbedingt ein Mindestpreis festgelegt werden. Günstig ist es, die Verkaufsverhandlungen mit einem neutralen Zeugen zu führen, der im Fall eines Rechtsstreits die Versprechungen des Händlers bestätigen kann. Vor dem entgültigen Verkauf niemals dem Händler die Fahrzeugpapiere aushändigen. Für die Erstellung eines Gutachtens reicht auch eine Kopie.
Doch auch mit anderen Tricks versuchen unseriöse Geschäftemacher private Verkäufer abzuzocken. Viele Autobesitzer beauftragen Gebrauchwagenhändler, das Fahrzeug gegen Kommission auf dem Firmengelände anzubieten. Einige der Händler sind jedoch gar nicht wirklich daran interessiert, das Auto zu verkaufen. Vielmehr wollen sie möglichst lange Zeit Gebühren für überteuerte Stellplätze kassieren. ADAC-Experten warnen auch vor der "0190-Masche": Auf ein Inserat meldet sich ein Anrufer, der undeutlich spricht und um Rückruf bittet. Hinter der angegebenen Nummer verbirgt sich dann eine sündhaft teure Warteschleife. Verbreitet ist zudem der Vermittlungstrick: Dabei meldet sich ein Interessent, der das angebotene Fahrzeug nicht kaufen, sondern in eine angeblich sensationell gut frequentierte Exportliste aufnehmen will. Obwohl lediglich unverbindliches Info-Material angefordert wird, flattert kurz darauf eine saftige Rechnung über 60 bis 70 Euro ins Haus mit der Behauptung, es wäre ein Auftrag erteilt worden. In diesem Fall ist man nicht verpflichtet, zu zahlen. Aus Sicht des ADAC ist es sinnvoller, sein Fahrzeug in einer der großen, für Privatleute meist kostenlosen, Internetbörsen anzubieten.
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