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31. ADAC-JuristenCongress
650 Verkehrsanwälte tagten in Dortmund / ADAC-Forderungen sollen Verkehrsrecht besser machen

Dortmund (ots)

Auf dem jetzt in Dortmund zu Ende gegangenen 31.
ADAC-Juristen-Congress hat der Automobil-Club eine Reihe von
Forderungen zur Verbesserung des Autorechts erhoben. Im Mittelpunkt
stand dabei das neue Schadenersatzrecht. Der ADAC sieht hier das
Risiko, dass bei Verkehrsunfällen zwischen Kraftfahrzeugen und nicht
motorisierten Verkehrsteilnehmern die Haftung aufgrund der
verschärften Gefährdungshaftung noch stärker als bisher einseitig zu
Lasten der Autofahrer erweitert wird. Diese Gefahr will auch die
Referentin auf dem Kongress, Dr. Gerda Müller, Vorsitzende Richterin
am Bundesgerichtshof, nicht ganz ausschließen, wenngleich sie mit dem
Ergebnis der Gesetzesreform im Grundsatz zufrieden ist.
Nach Ansicht von Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, zum Grundrechtsschutz für
Verkehrsteilnehmer, unterliegt die Mobilität dem allgemeinen Schutz
des Grundgesetzes. Die angestrebte europaweite Vollstreckung von
Geldbußen und Fahrerlaubnisentzügen im Zusammenhang mit
Verkehrssünden im Ausland darf nach Ansicht des ADAC deshalb erst
dann umgesetzt werden, wenn die Unterschiede im europäischen
Verkehrsrecht weitgehend harmonisiert sind und den deutschen
Autofahrern auch für die im Ausland begangenen Verkehrsübertretungen
die gleichen Rechtsmittel zur Verfügung stehen, wie zu Hause.
Der Kongressbeitrag von Professor Dr. Bernhard Wielke von der Uni
Wien befasste sich mit der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen. Nach
den Forschungsergebnissen des österreichischen
Gerichtssachverständigen können Zeugenaussagen oft nicht zur
Wahrheitsfindung in einem Prozeß herangezogen werden, weil sie
unbrauchbar sind. Vor allem bei der Schilderung von zeitlichen
Abläufen, aber auch beim Schätzen von Geschwindigkeiten sagen viele
Zeugen unbewusst falsch aus. Hier fordert der ADAC die
Versicherungswirtschaft und die Ärzteschaft auf, die vielfach
existierende Beweisnot von Unfallopfern mit einem
HWS-Schleudertrauma, einer Verletzung der Halswirbelsäule, dadurch zu
verringern, dass ein einheitlicher, praktikabler und standardisierter
Erhebungsbogen für den erstbehandelnden Arzt in der Praxis eingeführt
wird.
Die rund 650 ADAC-Vertragsanwälte treffen sich in zweijährigem
Abstand in deutschen Städten beim ADAC-JuristenCongress zum
Erfahrungsaus-tausch und um sich über neueste Entwicklungen auf dem
Gebiet des Verkehrsrechts zu informieren. Im Jahre 2004 wird
Karlsruhe Tagungsort für den ADAC-JuristenCongress sein.
Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801 
Maximilian.Maurer@adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
ADAC im Internet: www.adac.de

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