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EU-Verkehrsrecht
Harmonie in Sachen Harmonisierung
3. Europäische Verkehrsrechtstage in Trier beendet

München (ots)

Zufrieden mit dem Ergebnis der 3. Europäischen
Verkehrsrechtstage in Trier zeigte sich RA Dr. Eckart Jung vom ADAC:
"Die Tagung hat den Opferschutz bei der Schadensregulierung von
Verkehrsunfällen im Ausland ein gutes Stück weiter gebracht". Bei der
zweitägigen Veranstaltung hatten über 100 Repräsentanten der
Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Versicherungswirtschaft und Politik
unter der Leitung von RA Willy Rothley, Mitglied des Europäischen
Parlaments und Vizepräsident des Ausschusses für Recht und
Binnenmarkt, über Probleme bei der Harmonisierung des EU
Verkehrsrechts diskutiert.
Zu den wichtigsten Ergebnissen der Tagung gehört die Forderung
nach einer europaweiten Regelung der Verjährungsfrist von
Schadensersatzansprüchen. Hier halten die Teilnehmer eine
einheitliche Frist von vier Jahren für angebracht. Die bisherigen
Verjährungsfristen liegen in Europa teilweise weit darunter.
Ebenfalls einig war man sich in Bezug auf die Erstattung von
Rechtsverfolgungskosten. Hier wurde die EU aufgefordert, in eine
künftige Richtlinie ausdrücklich den Anspruch der Unfallopfer auf
Erstattung von Gerichts- und Anwaltsgebühren durch die Versicherung
des Unfallschuldigen aufzunehmen. Derzeit müssen die im Ausland
Geschädigten vielfach noch den ihnen zugesprochenen Schadenersatz zur
Deckung dieser Kosten verwenden. Mit diesen beiden Resolutionen
wurden langjährige Forderungen des ADAC aufgegriffen.
Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801 
Maximilian.Maurer@adac.de
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