EU-Verkehrsrecht
Harmonie in Sachen Harmonisierung
3. Europäische
Verkehrsrechtstage in Trier beendet
München (ots)
Zufrieden mit dem Ergebnis der 3. Europäischen Verkehrsrechtstage in Trier zeigte sich RA Dr. Eckart Jung vom ADAC: "Die Tagung hat den Opferschutz bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen im Ausland ein gutes Stück weiter gebracht". Bei der zweitägigen Veranstaltung hatten über 100 Repräsentanten der Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Versicherungswirtschaft und Politik unter der Leitung von RA Willy Rothley, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vizepräsident des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, über Probleme bei der Harmonisierung des EU Verkehrsrechts diskutiert.
Zu den wichtigsten Ergebnissen der Tagung gehört die Forderung nach einer europaweiten Regelung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen. Hier halten die Teilnehmer eine einheitliche Frist von vier Jahren für angebracht. Die bisherigen Verjährungsfristen liegen in Europa teilweise weit darunter. Ebenfalls einig war man sich in Bezug auf die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten. Hier wurde die EU aufgefordert, in eine künftige Richtlinie ausdrücklich den Anspruch der Unfallopfer auf Erstattung von Gerichts- und Anwaltsgebühren durch die Versicherung des Unfallschuldigen aufzunehmen. Derzeit müssen die im Ausland Geschädigten vielfach noch den ihnen zugesprochenen Schadenersatz zur Deckung dieser Kosten verwenden. Mit diesen beiden Resolutionen wurden langjährige Forderungen des ADAC aufgegriffen.
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