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Reisemitbringsel aus Osteuropa
Finger weg von Feuerwerk aus Polen und Tschechien
ADAC: Einfuhr dieser Produkte ist verboten und auch strafbar

München (ots)

Feuerwerks- und Knallkörper für das große
Sylvester-Spektakel kosten viel Geld. Für fast jedermann
erschwinglich sind hingegen Knall- und Leucht-Produkte, die in
osteuropäischen Ländern hergestellt werden. Von den in Polen und
Tschechien angebotenen äußerst preisgünstigen Feuerwerks- und
Knallkörpern sollte man allerdings die Finger lassen. Der ADAC
verweist auf die großen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die von
diesen Billig-Produkten ausgehen. Außerdem ist die Mitnahme von nicht
zugelassenen Feuerwerkskörpern verboten und zudem strafbar.
Die pyrotechnischen Artikel aus Polen und Tschechien werden in der
Regel keinen echten Sicherheitstests unterzogen, wie dies in
Deutschland durch die Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM) geschieht. Damit fehlt ihnen auch ein entsprechendes
international abgestimmtes Zulassungszeichen. Ist ein Testsiegel
dennoch angebracht, muss damit gerechnet werden, dass es gefälscht
ist.
Wird ein Reisender an der Grenze mit Feuerwerkskörpern erwischt,
kommt es zu einem Strafverfahren, das eine Geldbuße und
schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Außerdem
werden die Sylvester-Artikel ohne Ausnahme beschlagnahmt.  Die
Zollkontrollen an den Grenzen werden bis zum Jahresende verstärkt
durchgeführt. Entgegenkommend zeigen sich die Zollbeamten nur bei
Klein und Kleinstfeuerwerken, die man vom 28. bis 31. Dezember
mitführen darf, jedoch bei der Einfuhr anmelden muss.
Für Rückfragen:
Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 - 2629
Fax:  (089) 76 76 - 4800 
Reiner.walsch@adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76 - 2078
oder  (089) 76 76 - 2049
oder  (089) 76 76 - 2625
ADAC im Internet: www.adac.de

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