EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung
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Ottakringer Getränke AG Wien, FN 84925 s ISIN AT0000758008 (Stammaktien) ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)
Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am Freitag, dem 25. Juni 2010, um 15 Uhr, in 1160 Wien, Ottakringer Straße 91, Eingang Portier Feßtgasse, auf dem Gerstenboden der Brauerei.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance- Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 04. Juni 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1160 Wien, Ottakringer Straße 91, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, auf: Jahresabschluss samt Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 04. Juni 2010 außerdem im Internet www.ottakringerkonzern.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 04. Juni 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1160 Wien, Ottakringer Straße 91, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax
an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Straße 91, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail alexander.tesar@ottakringerkonzern.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand gestellt werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der Aktien und für die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. Juni 2010 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. Juni 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post (in Schriftform):
Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Straße 91 1160 Wien Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt für Stammaktien ISIN AT0000758008 bzw. für Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text angeben)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. Juni 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 24. Juni 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post (in Schriftform):
Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Straße 91 1160 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.829 Stück.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Wien, im Mai 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com
Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com
Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253
Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032
WKN:
Index: Standard Market Auction, other listings
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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