EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Ottakringer Getränke AG Wien, FN 84925s ISIN AT0000758008 (Stammaktien) ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien) Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 29. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am Freitag, dem 28. Juni 2013, um 15 Uhr, in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse, auf dem Gerstenboden der Brauerei. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance- Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts- jahr 2013 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 07. Juni 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss samt Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 07. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail alexander.tesar@ottakringerkonzern.com wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 25. Juni 2013 an den Vorstand per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail sekretariat.menz@ottakringerkonzern.com gestellt werden. Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. Juni 2013 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com zugänglich. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Juni 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Juni 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post (in Schriftform): Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist; Ottakringer Getränke AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da Ottakringer Getränke AG bei vorangegangenen Hauptversammlungen SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute hievon aber keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Kraftlos erklärte Aktienurkunden Die Ottakringer Getränke AG ist verpflichtet, alle im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 28. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 20. September 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien und Vorzugsaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 29. Jänner 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 12. Februar 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. Februar 2013. Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen Centrobank AG, 1010 Wien, Tegetthoffstrasse 1, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen. Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden, dh es erfolgt eine Depotgutschrift, die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien (ISIN AT0000758008) und Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 18. Juni 2013, durchgeführt ist. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 18. Juni 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 27. Juni 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post (in Schriftform): Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist; Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort; Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.829 Stück. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurde, werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Wien, im Mai 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: Mag. Siegfried Menz Vorstand Tel.: +43 1 49100-2216 mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com Dr. Thomas Sautner Unternehmenssprecher Tel.: +43 1 49100-2215 mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com Prok. Mag. Alexander Tesar Leiter Finanz- u. Rechnungswesen Investor Relations Tel.: +43 1 49100-2253 Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Ottakringer Getränke AG Ottakringer Platz 1 A-1160 Wien Telefon: +43 1 49100- 0 FAX: +43 1 49100- 2613 WWW: www.ottakringerkonzern.com Branche: Getränke/Brauereien ISIN: AT0000758032, AT0000758008 Indizes: Standard Market Auction, other listings Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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