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Ottakringer Getränke AG

EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
29. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG
am Freitag, dem 28. Juni 2013, um 15 Uhr,
in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse,
auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-
    Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
    Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2012
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2012
 5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts-   
jahr 2013


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 07. Juni 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß
   § 87 Abs 2 AktG,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 07. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag.
Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 19. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+ 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung
Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail 
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie bis 25. Juni 2013 an den Vorstand per Telefax an + 43 (1)
49 100 - 2613 oder per E-Mail  sekretariat.menz@ottakringerkonzern.com gestellt
werden.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. Juni 2013 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ottakringerkonzern.com zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Juni
2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Juni 2013 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post (in Schriftform):
Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: 
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;

Ottakringer Getränke AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114
Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb da Ottakringer Getränke AG bei vorangegangenen
Hauptversammlungen SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat,
die depotführenden Kreditinstitute hievon aber keinen nennenswerten Gebrauch
gemacht haben.


Kraftlos erklärte Aktienurkunden

Die Ottakringer Getränke AG ist verpflichtet, alle im Umlauf befindlichen
Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu
ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 28. ordentlichen
Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer entsprechenden
Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 20. September 2012 wurden durch
dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der
Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien und Vorzugsaktien in
effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis
spätestens zum 29. Jänner 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom
12. Februar 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden
Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.
Februar 2013.

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG.
Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können
bei Raiffeisen Centrobank AG, 1010 Wien, Tegetthoffstrasse 1, als
Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der
üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen.
Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär bekanntzugebendes
Wertpapierdepot gebucht werden, dh es erfolgt eine Depotgutschrift, die der
Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien (ISIN AT0000758008) und
Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur
Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so
rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am
Nachweisstichtag, 18. Juni 2013, durchgeführt ist.


Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
 - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen,
 - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
   Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien
   ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
 - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 18. Juni 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 27. Juni 2013, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post (in Schriftform):
Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail:  
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;
Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort;

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ottakringerkonzern.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs 3 AktG sinngemäß.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien
und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.829 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
14.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurde, werden
gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.

Wien, im Mai 2013

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com
 
Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Ottakringer Getränke AG
             Ottakringer Platz 1
             A-1160 Wien
Telefon:     +43 1 49100- 0
FAX:         +43 1 49100- 2613
WWW:      www.ottakringerkonzern.com
Branche:     Getränke/Brauereien
ISIN:        AT0000758032, AT0000758008
Indizes:     Standard Market Auction, other listings
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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