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Ottakringer Getränke AG

EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 30. ordentlichen
Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG
am Freitag, dem 27. Juni 2014, um 15.00 Uhr,
in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse,
auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-
   Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
   Geschäftsjahr 2013
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2013
5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
   2014
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes

  i)  zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs
      1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu
      10 % des Grundkapitals,
  ii) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien
      eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
      öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
      Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
  iii)das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
      weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
  i)  unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des
      mittelbaren Bezugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG,
  ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,

  iii)mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen,
und Änderung der Satzung in § 4 Abs 2

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 6. Juni 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich:
-Jahresabschluss mit Lagebericht,
-Corporate-Governance-Bericht,
-Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
-Vorschlag für die Gewinnverwendung,
-Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
-Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,
-Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß
 § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
-Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153
 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 7 - umgekehrter Bezugsrechtsausschluss bei Erwerb
 eigener Aktien bzw Bezugsrechtsausschluss bei Veräußerung eigener Aktien,
-Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8
 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital
-Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
-vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 6. Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations,
Herr Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 17. Juni 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1,
Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail 
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail 
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesordnung) können
nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Juni 2014
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ottakringerkonzern.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17.
Juni 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24. Juni 2014 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten:
  Ottakringer Getränke AG
  Investor Relations
  z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
  Ottakringer Platz 1
  1160 Wien
Per Telefax:
  +43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail:
   anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
  Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT:
  GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Stammaktien
  ISIN AT0000758008,bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
 - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen,
 - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
   Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien
   ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
 - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. Juni
2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
 Ottakringer Getränke AG
 Investor Relations
 z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
 Ottakringer Platz 1
 1160 Wien
Per Telefax:
 +43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: 
  anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in 
 Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:
 bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ottakringerkonzern.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 26. Juni 2014 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien
und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. 319 Stück
Stammaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.510 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 14.00 Uhr.

Wien, im Mai 2014

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com
 
Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Ottakringer Getränke AG
             Ottakringer Platz 1
             A-1160 Wien
Telefon:     +43 1 49100- 0
FAX:         +43 1 49100- 2613
WWW:      www.ottakringerkonzern.com
Branche:     Getränke/Brauereien
ISIN:        AT0000758032, AT0000758008
Indizes:     Standard Market Auction, other securities.at
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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