EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Ottakringer Getränke AG Wien, FN 84925 s ISIN AT0000758008 (Stammaktien) ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien) Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am Freitag, dem 26. Juni 2015, um 15.00 Uhr, in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse, auf dem Gerstenboden der Brauerei. Tagesordnung 1.Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014 2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 5.Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 6.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 7.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 und § 24 Abs 4 sowie Änderung durch ersatzlose Löschung von § 25 und Neubezeichnung der bisherigen §§ 26, 27 und 28 durch die Neubezeichnung § 25, § 26 und § 27 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 5. Juni 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich: -Jahresabschluss mit Lagebericht, -Corporate-Governance-Bericht, -Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, -Vorschlag für die Gewinnverwendung, -Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014; -Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7, -Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, -Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, -Formular für die Erteilung einer Vollmacht, -Formular für den Widerruf einer Vollmacht, -vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbe-stätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nach-zuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail alexander.tesar@ottakringerkonzern.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei-nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail alexander.tesar@ottakringerkonzern.com übermittelt werden. Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord¬nung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesord¬nung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Juni 2015 in der oben ange-führten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um¬stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. Juni 2015 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder Boten: Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000758008, bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text angeben) Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: -Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), -Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, -Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, -Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, -Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 16. Juni 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten: Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung per-sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 25. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. 319 Stück Stammaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.510 Stück. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass nach Beendigung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, voraus-sichtlich ab 14.45 Uhr. Wien, im Mai 2015 Der Vorstand Rückfragehinweis: Mag. Siegfried Menz Vorstand Tel.: +43 1 49100-2216 mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com Dr. Thomas Sautner Unternehmenssprecher Tel.: +43 1 49100-2215 mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com Prok. Mag. Alexander Tesar Leiter Finanz- u. Rechnungswesen Investor Relations Tel.: +43 1 49100-2253 Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Ottakringer Getränke AG Ottakringer Platz 1 A-1160 Wien Telefon: +43 1 49100- 0 FAX: +43 1 49100- 2613 WWW: www.ottakringerkonzern.com Branche: Getränke/Brauereien ISIN: AT0000758032, AT0000758008 Indizes: Standard Market Auction, other securities.at Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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