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Ottakringer Getränke AG

EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

EINBERUFUNG DER GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE
Wir laden hiermit unsere Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre ein zur
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der Ottakringer Getränke AG am
Freitag, dem 26. Juni 2015, um 14.00 Uhr, in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1,
Eingang Portier Feßtgasse, auf dem Gerstenboden der Brauerei. Zutritt zur
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre wird ausschließlich den
Vorzugsaktionären gewährt. Stammaktionäre werden erst zu der um 15.00 Uhr
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingelassen.

Tagesordnung
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 und §
24 Abs 4 sowie Änderung durch ersatzlose Löschung von § 25 und Neubezeichnung
der bisherigen §§ 26, 27 und 28 durch die Neubezeichnung § 25, § 26 und § 27

UNTERLAGEN ZUR GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 5. Juni 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich:
-Beschlussvorschlag zum einzigen Punkt der Tagesordnung,
-Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, 
-Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
-vollständiger Text dieser Einberufung. 

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER VORZUGSAKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Vorzugsaktionäre
Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5. Juni 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz
1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Vorzugsaktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Beschlussvorschläge von Vorzugsaktionären zu der Tagesordnung
Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 17. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1,
Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail  
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 

Auskunftsrecht
Jedem Vorzugsaktionär ist auf Verlangen in der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen,
deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie zeitge-recht vor der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre in Textform an den Vor-stand übermittelt werden. Die Fragen
können an die Gesellschaft per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail 
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com übermittelt werden.

Anträge in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
Jeder Vorzugsaktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Anträge zu
stellen. 

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Vorzugsaktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ottakringerkonzern.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER
VORZUGSAKTIONÄRE
Die Berechtigung zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. Juni
2015 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Vorzugsaktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
23. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten:
Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: 
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestäti¬gung in
Text-form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032
im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
-Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
-Angaben über den Vorzugsaktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
-Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Vorzugsaktionärs sowie die
Be-zeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Vorzugsaktien ISIN
AT0000758032,
-Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 16. Juni 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegen¬genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der
im Namen des Vorzugsaktionärs an der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben Rechte wie der Vorzugsaktionär hat, den
er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: 
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:
bei Registrierung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am
Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ottakringerkonzern.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 25. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei
der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in
2.412.829 Stück Stammaktien und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine
eigenen Aktien. 1.154 Stück Vorzugsaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG
für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien in der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre beträgt demzufolge 425.398 Stück.
Die Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre werden gebeten bei der
Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13.30
Uhr. 

Wien, im Mai 2015
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com
 
Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Ottakringer Getränke AG
             Ottakringer Platz 1
             A-1160 Wien
Telefon:     +43 1 49100- 0
FAX:         +43 1 49100- 2613
WWW:      www.ottakringerkonzern.com
Branche:     Getränke/Brauereien
ISIN:        AT0000758032, AT0000758008
Indizes:     Standard Market Auction, other securities.at
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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