ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Neues Energie-Label für Pkw: Kurze Frist und mehr Bürokratie
Berlin/Bonn (ots)
Gestern verkündet, heute in Kraft getreten: die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) stellt den Automobilhandel vor extrem sportliche Herausforderungen: Ab heute (23.02.2024) müssen alle neu ausgestellten Label und Aushänge im Autohaus und jede neu gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen.
"Die Betriebe haben keine Übergangsfrist, um neue Fahrzeuge mit dem geänderten Energie-Label auszuzeichnen und die notwendigen Änderungen in den Systemen vorzunehmen, sprich bei der Online-Werbung auf der eigenen Website oder auf den Fahrzeug-Plattformen", sagt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.
Das neue Energie-Label umfasst jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs- und Emissionswerte. Hinzu kommen Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung und außerdem die Angaben einer CO2-Klasse statt der bisherigen Effizienzklassen.
Insbesondere das Errechnen der möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre bringt laut dem ZDK zusätzliche Bürokratielasten für die Automobilwirtschaft mit sich. Zwar müssen die Hersteller und Importeure alle Daten liefern. Darauf kann der Händler aber nicht warten, sondern muss unabhängig davon sofort die neuen Daten verwenden. Laut dem ZDK öffnet das den einschlägigen Abmahnvereinen Tür und Tor, um Kasse zu machen.
Zwar dürfen die vor dem 23.02.2024 erstellten Label am Fahrzeug und die Aushänge noch bis zum 1. Mai 2024 genutzt werden. Und für Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien läuft das Verfallsdatum noch bis zum 1. August dieses Jahres.
"Dass nun neue Werbung und ein neues Label jeweils ohne Vorbereitungs- und Übergangszeit nach den neuen Vorschriften gestaltet werden müssen, stellt eine Überforderung der Wirtschaft dar", so Dilchert. "Dies war so auch nicht notwendig, da das Inkrafttreten der Novellierung der Verordnung schon für 2018 vorgesehen war. Da wäre es jetzt auf ein oder zwei Monate Zeit für eine vernünftige Umstellung auch nicht mehr angekommen."
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